Hallo,
superinteressantes Forum, in dem ich eine etwas spezielle Frage stellen möchte.
Ich selber habe erfolgreich den Vorbereitungsdienst als Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer in Hessen gemacht und mehrere Jahre als Lehrer im hD gearbeitet, mich inzwischen vom Dienst befreien lassen und arbeite inzwischen in der freien Wirtschaft.
Momentan habe ich ein Informatik Master (M. Sc. Computing 90 ECTS CP) Studium aufgenommen, da ich immer dachte, dass mich eine Uni in D mangels Bachelor nicht aufnehmen würde.
Jetzt habe ich gelesen, dass der had ja als Voraussetzung einen Bachelor hat.
Mein Vorbereitungsdienst hatte als Voraussetzung einen Techniker plus Berufserfahrung, dauerte 2 Jahre, wurde mit 30 ECTS Punkten in den Modulen bewertet und schloss mit einer Prüfung mit mündlichem, praktischem Anteil und wissenschaftlicher HA ab.
Meine Frage(n)
Ist der Vorbereitungsdienst gleichwertig und gleichartig zu einem Bachelor, also würde er zu einem Master Studium in D qualifizieren
Wenn ich den Master abschließe, evtl. auch in D, würde der für den hD anerkennt werden?
I’m Bundesbeamtengesetz steht ja als Voraussetzung nur ein Master und da GB ja den Lissabonvertrag unterschrieben hat, sollte der Master hier anerkannt werden.
Laufbahnenzulassung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__17.htmlAnerkennung ausländischer Abschlüsse
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__18.htmlUnd auch das Hochschulrahmengesetz lässt den Master ohne Bachelor zu, hatte ich gelesen. Muss ich aber noch mal raussuchen. War evtl. auch das hessische Hochschulgesetz
Vielen Dank schon mal!