Autor Thema: Wechsel in den öffentlichen Dienst  (Read 7707 times)

Prob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Wechsel in den öffentlichen Dienst
« am: 12.01.2021 09:33 »
Guten Morgen,

ich werde im Laufe diesen Jahres aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst wechseln.

Könnt ihr mir Infos geben bzgl. der VBL? Muss ich etwas beachten oder läuft es von selbst?

Nutzt ihr die vermögenswirksame Leistung? Wenn ja wie? Stockt ihr diese selbst auf?

Vielen Dank für eure Antworten!

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #1 am: 12.01.2021 09:39 »
Was soll diese "freie Wirtschaft" sein?

Prob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #2 am: 12.01.2021 09:51 »
Wikipedia:
Teile der Wirtschaft, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen und keine Privathaushalte sind.

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #3 am: 12.01.2021 09:55 »
Welche Relevanz sollte ein Portal haben, auf dem Laien über Inhalte abstimmen?

Meintest Du ggfs. die Privatwirtschaft als Antonym zum öffentlichen Dienst?

Prob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #4 am: 12.01.2021 10:01 »
Aus meiner Sicht ist der Ausdruck Privatwirtschaft auch akzeptabel.

Meine Frage bezog sich jedoch auf VBL und vermögenswirksame Leistungen.

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #5 am: 12.01.2021 10:05 »
Geht es um ein Arbeitsverhältnis zum Bund oder lediglich zu einem TVÖD-Anwender?

Prob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #6 am: 12.01.2021 11:43 »
Ein Arbeitsverhältnis zum Bund.

Aber macht das einen Unterschied bzgl. VL und VBL?

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #7 am: 12.01.2021 11:45 »
Dann erfolgt das mit der VBL automatisch.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 463
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #8 am: 12.01.2021 16:49 »
@Prob: Ignorier einfach Spid, er ist hier der Forenclown bzw. Troll, wenig sinnvolles beizutragen, aber man lässt ihn halt gewähren ;)

Von der VBL bekommst Du in den ersten Monat nach Eintritt einen freundlichen Brief, der Dir erklärt was nun gezahlt wird, was das bringt und wie Du ggf. ergänzen kannst.

VL: Geschenktes Geld macht fast immer Sinn, wenn Du schon ein Produkt wie einen Bausparer hast, kannst Du es dort zusätzlich aufzahlen lassen. Ob aufstocken Sinn macht hängt von der persönlichen Lebensplanung ab, wie alt der Vertrag ist (sprich wie viel Zinsen er abwirft) und wie es sich steuerlich bemerkbar macht. Das kann man pauschal nicht sinnvoll in einem Forum abhandeln, sorry.

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #9 am: 12.01.2021 17:04 »
Und @BalBund ist halt jemand, der einen Herrn hat, vor dem er buckeln muß - weshalb ihm völlig abgeht, daß AN und AG Vertragspartner auf Augenhöhe sind, während er brav nachbrabbelt, was sein Herr so von sich gibt, auch wenn das keinerlei rechtliche Relevanz entfaltet. Ob er nun meint, wir würden „geduldet“ und würden nicht etwa durch unser Fachwissen dieses Forum maßgeblich tragen, ficht uns nicht an und wir gestatten ihm gerne, sich in unserm Glanze zu sonnen, bevor er sich wieder als seines Herrn Knecht betätigen muß.

Isie

  • Gast
Antw:Wechsel in den öffentlichen Dienst
« Antwort #10 am: 12.01.2021 17:28 »
@Prob: Dein Arbeitgeber meldet dich bei der VBL an, wenn du versicherungspflichtig bist. Als Tarifbeschäftigte/r bist du normalerweise versicherungspflichtig, wenn du nicht gerade schon bei der Einstellung kurz vor dem Rentenalter bist. Der Arbeitgeber entrichtet die VBL-Umlage. Den VBL-Arbeitnehmeranteil behält er von deinem Entgelt ein.

Noch eine Anmerkung zu BalBunds Meinung über Spid: Den inhaltlichen Beiträgen von Spid kann man normalerweise vertrauen, da er ein sehr umfangreiches Fachwissen im Tarifrecht hat. Sein Umgangston ist allerdings etwas gewöhnungsbedürftig und er neigt zu Wortklauberei.