Hallo,
meine Frage wird einfach zu beantworten sein und deshalb frage ich gern mal nach. Spid wird das vermutlich sofort wissen.
Wenn der Arbeitgeber Arbeit am Wochenende anordnet und diese nicht mit Freizeit in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden, werde diese Stunden zu Überstunden.
Eigentlich schreibst du Spid immer, dass diese Stunden bis Ende der Folgewoche mit Freizeit ausgeglichen werden müssen, weil sie sonst zu bezahlen sind.
Das steht auch so im TV unter § 7 Sonderformen der Arbeit, Abs. (7).
Allerdings irritiert mich hier unser zu führender Nachweis. Dieser besagt, dass eine monetäre Abgeltung der Überstunden nur erfolgen kann, wenn diese nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach ihrer Entstehung durch Freizeit ausgeglichen werden. Dazu soll der Vorgesetzte eine Bestätigung geben.
Abgesehen davon, dass ich diesen Satz von mehreren Rechtschreibfehlern beseitigen musste, widerspricht das doch vollkommen dem TV. Seltsam ist es auch deshalb, weil ich die Folgewoche mit Zeitangaben machen muss. Denn genau das ist ja der Nachweis für den Freizeitausgleich.
Entweder die haben das Formular irgendwoher kopiert und macht hier keinen Sinn oder es gilt für Beamte oder was auch immer.
Hat einer eine Idee?