Autor Thema: [BY] Familienzuschlag Stufe 1, wenn Frau Angestellte im öffentlichen Dienst  (Read 2510 times)

Öbi

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Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich werde demnächst in Bayern verbeamtet und bin verheiratet. Demnach steht mir ja der Familienzuschlag Stufe 1 zu. Meine Frau ist beim Bayerischen Staat angestellt nach TV-L mit VBL. Das muss ich bei der Beantragung des Familienzuschlag angeben. Bekomme ich dadurch nur 50% des Zuschlags?
Die Bezügestelle hat das jetzt explizit nochmal angefragt, ob sie im öffentlichen Dienst arbeitet und deshalb bin ich etwas skeptisch.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielleicht hat jemand die selbe Situation.
Vielen Dank.
« Last Edit: 28.03.2021 01:32 von Admin2 »

newT

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Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich werde demnächst in Bayern verbeamtet und bin verheiratet. Demnach steht mir ja der Familienzuschlag Stufe 1 zu. Meine Frau ist beim Bayerischen Staat angestellt nach TV-L mit VBL. Das muss ich bei der Beantragung des Familienzuschlag angeben. Bekomme ich dadurch nur 50% des Zuschlags?
Die Bezügestelle hat das jetzt explizit nochmal angefragt, ob sie im öffentlichen Dienst arbeitet und deshalb bin ich etwas skeptisch.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielleicht hat jemand die selbe Situation.
Vielen Dank.
Hi,
ich kann dich entwarnen. Art. 36 BayBesG ist hier sehr eindeutig:
Zitat
Art. 36 (1) Satz2:
Der Beamte oder die Beamtin erhält den Betrag der Stufe 1 des maßgebenden Familienzuschlags zur Hälfte, wenn der Ehegatte
1. in einem Beamten-, Richter-, Soldaten- oder Arbeitnehmerverhältnis im öffentlichen Dienst steht oder
2. auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine Versorgungsberechtigung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen hat
und dem Ehegatten ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Höchstbetrags der Stufe 1 des Familienzuschlags zustehen würde.

Das Wörtchen UND macht hier den entscheidenden Unterschied. Sprich damit du nur die Hälfte des Familienzuschlags Stufe 1 bekommst, müsste deine Ehegattin als Angestellte irgendeine Form von Familienzuschulag/-zuschuss in Höhe mindestens der Hälfte des Familienzuschlags Stufe 1 bekommen.

Öbi

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Vielen Dank für deine Antwort. Das habe ich schon entdeckt. Im Antrag auf den Zuschlag lautet es:

3 Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen liegt vor, wenn aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ein Anspruch auf
Versorgungsbezüge nach den Vorschriften des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes oder entsprechenden sonstigen
versorgungsrechtlichen Vorschriften besteht (versorgungsrechtliche Vorschriften des Bundes, Soldaten, anderer Bundesländer, der
Gemeinden, der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder der Verbände von solchen). Hierzu gehören auch der Unterhaltsbeitrag (z.B.
nach Art. 55 BayBeamtVG), das Übergangsgeld (z.B. nach Art. 67 BayBeamtVG), sowie Übergangsgebührnisse (§ 11
Soldatenversorgungsgesetz).



Zählt hier der Anspruch meiner Frau auf VBL schon dazu? Ich bin nur so verwundert warum das die Bezügestelle wissen will, ob sie im öffentlichen Dienst arbeitet, wenn es doch nur darauf ankommt, ob sie ebenfalls den Zuschlag erhält. Dann müssten sie das ja genau nachfragen :)
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Gerda Schwäbel

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Nein, die VBL-Rente ist keine "Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen". Außerdem bezieht Ihre Ehefrau aktuell ja gar keine solche Rente, sondern sie erarbeitet sich entsprechende künftige Ansprüche.

Machen Sie sich nicht zu viele Gedanken über das "warum". Das hängt teilweise mit der allgemeinen "Qualität" von Vordrucken zusammen, mit dem "das haben wir schon immer so gemacht" und mit der Komplexität des Rechts.

Also, wenn Ihnen - bei dem geschilderten Sachverhalt - der Familienzuschlag gekürzt werden sollte, dann stimmt etwas nicht.       

Öbi

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Danke für die Antwort.
Dann bin ich erstmal beruhigt  :D
Trotzdem komisch warum nochmal ein extra Schreiben kam mit der Nachfrage, ob meine Frau im öffentlichen Dienst arbeitet.