Autor Thema: [NW] Wechsel von Tarifanstellung in Beamtenverhältnis (höherer Dienst)  (Read 11893 times)

Siggi12

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Guten Tag,

in einem Bewerbungsverfahren für eine Tarifanstellung (E13/E14) wurde mir eine Verbeamtung (Stelle ist für A13/A14 mit Beförderungsmöglichkeit bis A15 ausgeschrieben) in Aussicht gestellt. Nun haben sich mir viele Fragen gestellt. Ich bin mir sicher, Ihr habt einige Antworten darauf.

Kurz zu den Rahmenbedingungen: Laufbahn 2.2, Masterabschluss und Promotion, 34 Jahre

a) Wie wird die Stufe (Erfahrungsstufe) festgestellt? Wenn dann der Antrag für die Verbeamtung gestellt wird, werde ich auf ca. 6,5 Jahre Tätigkeit in der Wissenschaft und 1 Jahr auf der neuen Stelle zurückblicken können.

b) Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur in A13 verbeamtet werden, ein Einstieg in A14 wäre nicht möglich, auch wenn ich in E14 eingruppiert bin. Korrekt?

c) Als Tarifangestellter würde ich eine Zulage erhalten (Personalgewinnung, zwei Stufensprünge). Kann diese Zulage bei der Eingruppierung bei der Verbeamtung berücksichtigt/angerechnet werden (Stufenvorweggewährung)? Ist eine Schlechterstellung möglich?

d) Wann wird frühestens eine Beförderung anstehen? Können grundsätzlich Zeiten verkürzt werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

e) Wie lange dauert der gesamte Prozess der Umstellung vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?

f) Ich absolviere eine sechsmonatige Probezeit als Tarifangestellter, wie lange werde ich Beamter auf Probe sein?


Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Viele Grüße

Siggi12

StefanBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hallo Siggi12,

welche Zeiten deiner vorherigen Berufserfahrung für die Stufenberechnung anerkannt werden, wie lange deine Probezeit als Beamter dauert (ggf. kann auch hier deine Berufserfahrung berücksichtigt werden), wann du frühestens befördert werden kannst und wie lange der Verbeamtungsprozess dauert, kann dir am besten dein Personalreferat oder die personalführende Dienststelle beantworten.

Ich würde die Entscheidung von langfristigen Erwägungen abhängig machen und nicht nur von dem aktuellen Einstiegsgehalt. Meiner Erfahrung nach sind langfristig die Entwicklungsmöglichkeiten und das Einkommen von Beamten besser als von Angestellten. Aber das hängt natürlich davon ab, ob man langfristig im öffentlichen Dienst bleiben will.

KK

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Moin,
NW ist bei Verbeamtungen recht restriktiv. In der Regel wird ein Referendariat für die Verbeamtung im hd (oder Laufbahngruppe 2.2) benötigt. Beim Bund ist es einfacher mit relevanter Berufserfahrung. In NRW habe ich so ein "kaltwalzen" (da ohne das schwierige Referendariat) nur im Bereich der Ministerien und in der IT kennengelert. Sollte dir eine Verbeamtung in Aussicht gestellt worden sein, lass dir genau erläutern über welche Rechtsgrundlage die Ernennung erfolgt und das am besten schriftlich. Andernfalls kann es dir gut passieren, dass wenn du einmal im System bist, keiner mehr etwas von deiner Verbeamtung weiß.
Ein Blick hierein kann übrigens nicht schaden für zukünftige NRW-Landesbeamte:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15683&sg=0

Dienstweggefährt

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo,

genau die Fragen b und c stellen sich mir auch.

Kann das jemand genauer beantworten? Oder zumindest eine Vorschrift nennen, aus der sich das ergeben würden?
Beamtenangelegenheiten sind mir leider noch sehr neu... 😙
Danke!

calmac

  • Gast
b) korrekt.
c) eine tarifliche Zulage ist irrelevant. Eine Schlechterstellung wäre somit möglich.

Rheinland

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Ich habe vor einiger Zeit genau das gemacht: Einstellung als Regierungsbeschäftigter (EG13 mit Aussicht kurzfristig auf EG14 zu kommen), spätere Verbeamtung. Behörde ist ein Ministerium in NW mit relativ großem nachgeordneten Bereich (in meinem Umfeld habe ich das Gefühl, dass in Ministerien ohne einen solchen Personalsachen etwas weniger restriktiv gehandhabt werden).

Verbeamtung im höheren Dienst erfolgt immer im Einstiegsamt A13, auch wenn man vorher bereits in EG14 war. Vorherige Berufserfahrung kann - abhängig von Tätigkeit und Arbeitgeber - für die Erfahrungsstufe anerkannt werden. In meinem Fall wurden mir nach Verbeamtung sogar mehr Erfahrungszeiten anerkannt als zuvor als Regierungsbeschäftigter.

Die Zeit als Beamter auf Probe beträgt grundsätzlich drei Jahre. Bis zu zwei Jahre können hiervon anerkannt werden, die Zeit auf der gleichen Stelle als Regierungsbeschäftiger dürfte zweifelsfrei dazu gehören, bei allem anderen wiederum abhängig von Tätigkeit und Arbeitgeber. Ein Jahr als Beamter auf Probe sind aber in jedem Fall abzuleisten soweit ich weiß.

Zur Beförderung: Nachdem man Beamter auf Lebenszeit wurde kann frühestens ein Jahr später eine Beförderung erfolgen, natürlich abhängig davon, dass man bis dahin auch mindestens einmal (entsprechend gut) beurteilt wurde.

Zum Prozess kann man wohl keine seriösen Aussagen treffen - ich habe hier von 1 Monat bis 1 Jahr in meinem Umfeld so ziemlich alles mitbekommen. Zunächst mal muss eine Stelle da sein (dass man als Regierungsbeschäftiger auf der Stelle ist heißt nicht zwangsläufig, dass auch eine entsprechende Beamtenstelle vorhanden ist) und dann hängt auch viel davon ab, mit wieviel Nachdruck die Personalabteilungen sowie die Vorgesetzten/Dienststellenleitungen solche Verfahren betreiben.

Den Punkt mit dem nötigen Referendariat in LG 2.2 kann ich zumindest für die Landesministerien nicht bestätigen (aber das schreibt KK ja auch). Da sind mir viele Fälle bekannt, wo es ohne Ref geklappt hat.