Autor Thema: Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit  (Read 4919 times)

Spid

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #15 am: 10.05.2021 05:34 »
Daran ist nichts kompliziert. Die tariflichen Regelungen und deren Ergebnis habe ich dezidiert dargelegt. Macht der AG etwas anderes, macht er es falsch. So einfach ist das. Das betrifft auch „Angebote“ zur Überleitung. Das Überleitungsergebnis ist tariflich festgelegt. Da gibt es nichts anzubieten.

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #16 am: 10.05.2021 06:03 »
Nun ist es aber ja irgendwo bei der Überleitung meiner Kollegen falsch gelaufen. Die Kollegen sind in S 8b ohne verlängerte Stufen in 4 und 5 und ich bin in S 8b mit verlängerten Stufen (absolut identische Tätigkeit) und der Überleitung von 5/2 auf 4/4 mit 4 Jahren statt 2. Auch wenn bei mir alles korrekt übergeleitet wurde, sind mir die Kollegen diese 7 Jahre voraus. Hätte ich nun irgendwelche Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder so? Ich kenne mich da nicht aus.
Was würden Sie an meiner Stelle tun?

Spid

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #17 am: 10.05.2021 06:09 »
Nein, sind die Kollegen nicht. Das Überleitungsergebnis ist eindeutig. Möglicherweise irrt der AG darüber. Das ist aber für Dich unbeachtlich. Du erhältst, was Dir zusteht.

Isie

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #18 am: 10.05.2021 07:52 »
@ Kira: Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht oder im Irrtum gibt es nicht (BAG, Urteil v. 26.4.2005, 1 AZR 76/04). Aber das hindert dich natürlich nicht daran, deinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass deine Kollegen/innen offenbar einem anderen Unterabschnitt der Entgeltordnung zugeordnet wurden und dass demnach deine Zuordnung falsch ist, da eure auszuübenden Tätigkeiten identisch sind. Das könnte aber für deine Kollegen/innen eine Korrektur der Zuordnung nach sich ziehen.

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #19 am: 10.05.2021 09:57 »
Vielen Dank, Isie!
Auf genau diese Fragen wollte ich Antworten, auch wenn sie nicht gut für mich sind. Ich werde wohl damit leben müssen, dass die Kollegen, die 7 Jahre nach mir angefangen haben, 8 Jahre vor mir in der Endstufe sind. Ein ganz schreckliches Gefühl, aber die Rechtslage ist somit eindeutig.