Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?

Begonnen von Sonne50, 08.07.2021 13:04

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Pietclock

ich frage da ein Interessehalber. Ich bin bisher zwei mal höhergruppiert worden, ohne je schriftlich eine Mitteilung zu erhalten,  was denn nun konkret meine auszuübenden Tätigkeiten sind... man macht halt das, was die Leitung so vorsieht und anfällt, und da bin ich nicht der einzige  ::) bei meiner ersten Eingruppierung bei Einstellung kann man ja zumindest lesen, was in der Stellenanzeige stand  :)

Spid

Bei jeder Änderung hätte der AG seiner Pflicht nach §3 NachwG nachkommen müssen.

WasDennNun

Und der Personalrat ist da in der Mitbestimmung.
Aber wenn der Personalrat alles durch kaspert sind sie ja halt in der Tat nur ein Kaffeekränzchen.

Aber durchaus typisch @Pietclock  was du schilderst: ausgewürfelte Eingruppierung und willfährige folgsame Knechte und PA die ihre arbeiten nicht können-

Pietclock

bei Einstellung habe ich ein Blatt bekommen " Niederschrift nach dem Nachweisgesetz ".

Da steht ein einziger Satz drin: " Herr [Pietclock] wird als Sachbearbeiter beschäftigt. Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten."

War mir bisher gar nicht klar, meine Tätigkeit ist also Sachbearbeiter. Gefühlt sehr allgemein gehalten  :D

Spid

Dann ist der AG seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, der sich gerichtlich durchsetzen läßt.

Zitat von: WasDennNun am 11.07.2021 16:13
Und der Personalrat ist da in der Mitbestimmung.

Das ist aber ohnehin lediglich ein Problem im Innenverhältnis des AG.

Pietclock

Ich bin von der freien Wirtschaft in den öD gewechselt und lerne da immer noch dazu. Die Diskrepanzen zwischen den theoretischen Grundlagen und wie das in der Praxis so läuft sind schon bemerkenwert...

Mein Eindruck ist schon, dass das daran liegt, dass nahezu alle in der Personalabteilung selber Beamte sind und alles irgendwie auf die Beamtenregelungen zu pressen versuchen. Wir Angestellten machen da schon immer Scherze, weil wir immer "vergleichbar" sind. Vergleichbar mit 4.QE und all solchen Begriffen. Gerade wenn du aus der Wirtschaft kommst und Inspektoren bisher nur Kommissare im TV waren, ist das schon irgendwie skurril.

Spid

Mein Eindruck ist, daß etwa die Hälfte  der öffentlichen AG nicht die hinreichende Qualität hat, Beschäftigungsverhältnisse regelkonform zu unterhalten und ein weiteres Viertel sich schlicht weder um tarifliche noch um gesetzliche Regelungen schert. Ein weiteres Achtel handelt schlicht vorsätzlich kriminell.

WasDennNun

Zitat von: Pietclock am 11.07.2021 17:10
Mein Eindruck ist schon, dass das daran liegt, dass nahezu alle in der Personalabteilung selber Beamte sind und alles irgendwie auf die Beamtenregelungen zu pressen versuchen.
Ja, das ist absolut richtig.
Und bei uns habe ich diese Menschen bösgläubig gemacht, bzgl. des Fehlverhaltens, so dass sie jetzt anfangen vernünftige Lösungen und Wege einzugehen. Und lernen Tarifrecht anzuwenden  ;D
Ich hoffe damit kommen wir langsam ins letzte ungenannte achtel von Spid

Sonne50

Unsere Personalabteilung meinte, es sollen ALLE Arbeitsplätze neu bewertet werden. Grundlage für die Zeiterfassung war bei mir die "alte" Stellenbewertung mit den entsprechenden Tätigkeiten und es sind keinerlei andere dazugekommen. Seltsamerweise kam dabei eben heraus, dass diese nun statt in der EG 3 in die EG 5 einzustufen sind.

Was mich aber wirklich ärgert ist, dass sich die Personalabteilung SIEBEN Monate Zeit lässt, um ein paar Zahlen in ein Formular zu übertragen. Da bekannt ist, dass diese "nach Gesicht" entscheidet, nehme ich wenigstens die Erkenntnis mit, dass ihr mein Gesicht nicht passt....

Spid

Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Sonne50

Zitat von: Spid am 12.07.2021 08:18
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Wem dann???

Spid

TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu muß niemand tätig werden oder etwas entscheiden. Welche Eingruppierung tatsächlich vorliegt, läßt sich aber gerichtlich feststellen.

WasDennNun

Zitat von: Sonne50 am 12.07.2021 08:20
Zitat von: Spid am 12.07.2021 08:18
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Wem dann???
Alleinig ein ArbG kann feststellen wie man eingruppiert ist.
Der AG und der AN haben halt nur eine mehr oder weniger unbedeutende Rechtsmeinung zu der korrekten Eingruppierung.
Wer sieben Monate wartet bis ein PA Versager(in) seine Arbeit macht ist hat halt selber Schuld, wenn ihm sein zustehendes Entgelt nicht ausgezahlt wird.

Sonne50

Zitat von: WasDennNun am 12.07.2021 09:39
Zitat von: Sonne50 am 12.07.2021 08:20
Zitat von: Spid am 12.07.2021 08:18
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Wem dann???
Alleinig ein ArbG kann feststellen wie man eingruppiert ist.
Der AG und der AN haben halt nur eine mehr oder weniger unbedeutende Rechtsmeinung zu der korrekten Eingruppierung.
Wer sieben Monate wartet bis ein PA Versager(in) seine Arbeit macht ist hat halt selber Schuld, wenn ihm sein zustehendes Entgelt nicht ausgezahlt wird.

Ich wurde ja quasi zur Neubewertung gezwungen und da sich an meinen Tätigkeiten nichts geändert hat, habe ich auch nicht mit einer Höhergruppierung gerechnet.

Kann mir (ich bin blond  ;D) mal einer verständlich erklären, was ich beim Personalamt über die Höhergruppierung - die sie und auch der Chef - nicht vornehmen dürfen vorbringen kann? Wo finde ich dazu etwas in Schriftform?

Spid

Höhergruppierungen werden nicht vorgenommen, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, §12 TV-L.