Autor Thema: Rückwirkende Beantragung einer Stufenzulage gemäß § 16 (Bund) Abs. 6 TVöD  (Read 6142 times)

LatteSchmecktAuchKalt

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Hallo zusammen,

mir wurden bei einer Neueinstellung zwei Jahre nicht anerkannt, da ich mich dort in einer niedrigeren Entgeltgruppe befand. Da meine 6-monatige Probezeit bald endet und dies in Form von Abwanderungsgedanken an mir nagt, möchte ich eine rückwirkende Berücksichtigung in Form einer Stufenzulage gemäß § 16 (Bund) Abs. 6 TVöD beantragen. Ein Versuch ist es zumindest wert. Die Zulage ist natürlich widerruflich und beeinflusst nicht meine Stufenlaufzeit. Außerdem würde ich den Antrag für eine dynamische Zulage stellen. Ist es überhaupt möglich, eine solche Zulage rückwirkend zu beantragen? Gibt es ansonsten noch irgendwas, was ich bei meinem Antrag beachten muss?

Vorab herzlichen Dank für eure Antworten! :)

Spid

  • Gast
Ein solcher Antrag ist tariflich nicht vorgesehen.

LatteSchmecktAuchKalt

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Meinst du jetzt die rückwirkende Antragsstellung oder meinen Antrag im Allgemeinen?

Spid

  • Gast
Den Antrag überhaupt - oder wo liest Du in der tariflichen Norm etwas von einem Antrag?

LatteSchmecktAuchKalt

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"Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."

Da es sich hierbei um eine Kann-Vorschrift handelt, muss dies doch erstmal bei der Personalabteilung beantragt werden? Mein Vorgesetzter meinte nur, dass ich etwas aufsetzen solle. Er unterstützt diesen Antrag. Vielleicht ist hier "Antrag" auch das falsche Wort. Ich bin nicht sicher, was hier passender ist. Beim nachfolgenden Link wird auch von einem Antrag gesprochen, daher habe ich dies so übernommen.
https://mav-goettingen.de/Pages/Stufenvorweggewaehrung.html

Befinde ich mich jetzt auf dem falschen Weg, wenn wir dies bei der Personalabteilung "beantragen" wollen? Für meinen Vorgesetzten ist dies ebenfalls gänzlich neu.

Spid

  • Gast
Welche Relevanz sollten Ausführungen von Mitarbeitervertretungen haben?

Wie der AG sich intern organisiert, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Hier im Hause käme die Personalabteilung bei einer Stufenvorweggewährung nur bei der Umsetzung ins Spiel, wenn die Entscheidung über die Zulage getroffen worden ist.

LatteSchmecktAuchKalt

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Danke für die Informationen!

Könntest du mir evtl. noch sagen, ob hier überhaupt eine rückwirkende Gewährung möglich ist? Bei mir ginge es um 6 Monate.

Spid

  • Gast
Da man rückwirkend Personal nicht binden kann, sehe ich nicht, wie das im tariflichen Rahmen möglich sein sollte.

WasDennNun

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Danke für die Informationen!

Könntest du mir evtl. noch sagen, ob hier überhaupt eine rückwirkende Gewährung möglich ist? Bei mir ginge es um 6 Monate.
Nein.
Und das was du Antrag stellst, ist ggfls. eine Vorgehensweise deines AGs. Hat aber nichts mit dem Tarifrecht zu tun.
In der Regel initiiert eine Vorgesetzter eine solche Zulage, in dem er bei der Personalstelle einen entsprechenden Bedarf anmeldet.
Oftmals in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen.
Zumindest war es bisher immer so bei mir, dass ich dem (zukünftigen) Vorgesetzen eine entsprechenden Textgrundlage geschrieben habe, warum ich diese Zulage erhalten muss, da ich ansonsten nicht kommen werden (oder nicht mehr bleiben werden).
Da wo die Personalabteilung aus Sesselpupsern besteht, die keinerlei Ahnung von Personalmanagement haben und was zum Abheften brauchen, habe ich - zur Abkürzung des Verfahrens - Einladungen zum Vorstellungsgespräch bei Mitbewerbern bei gefügt.