Guten Tag,
ich bräuchte euren Rat zur folgenden Ausgangsituation:
X durchläuft aktuell seine Laufbahnausbildung, die im 4. Quartal 2022 endet. Ihm wird im 2. Quartal 2022 mitgeteilt, wo seine Erstverwendung ist. Aktuell besteht für X kein Mietsverhältnis in einer anerkennungsfähigen Wohnung i.S.d. Bundesumzugskostengesetz (BUKG).
X plant vor Zuteilung der Erstverwendung einen Mietvertrag für eine Wohnung abzuschließen, dessen Einzugstermin aber erst im 3. Quartal 2022 ist. Diese Wohnung liegt im Heimatort von X und wird nicht mit Ort der Erstverwendung übereinstimmen.
Meine Frage:
X will mit dem vorläufigen Mietvertrag einen Antrag auf eine anerkennungsfähigen Wohnung stellen, damit er nach Beendigung der Laufbahnausbildung am Ort der Erstverwendung Trennungsgeldberechtigt ist. Ist das möglich?