Personalrat stellt sich gegen Eingruppierung

Begonnen von thomasmaurer, 07.10.2021 18:17

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thomasmaurer

 Mitarbeiter in EG9b soll nach Rechtsmeinung der Dienststellenleitung höherwertige Tätigkeiten auszuführen als bisher angenommen, der Personalrat kommt im Rahmen seiner Mitbestimmung zum Schluss, dass die gesehende EG 10 den Betriebsfrieden stören würde und lehnt die Vorlage der Dienststellenleitung zur Eingruppierung ab, in der ausführlichen Begründung wird der Rechtsmeinung des Dienstherren widersprochen (der Personalrat besteht ausschließlich aus Mitarbeitern bis zur EG 10, A9) Die Stelle ist im Stellenplan der Gebietskörperschaft bereits bestätigt.

1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)

Spid

TB haben keinen Dienstherren. Geht es um die Tätigkeitsübertragung oder die Eingruppierung?

thomasmaurer


WasDennNun

Wenn der Personalrat, der Tätigkeitsübertragung zustimmt, dann ist doch alles Palletti.
Bzgl. der Tarifautomatik ist der PR nicht in der Mitbestimmung.

Kaiser80

Zitat von: thomasmaurer in 07.10.2021 18:17

1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)
1. Im Zweifel keinen
2.So denn der AG der (falschen) Meinung des AG folgt; Geltendmachung des (tariflich) zustehenden Entgeltes ->Lohnklage
3. PR ignorieren...und nächstes mal kandidieren...

Gruß, ein PR...

Spid

Zitat von: WasDennNun in 07.10.2021 18:50
Wenn der Personalrat, der Tätigkeitsübertragung zustimmt, dann ist doch alles Palletti.
Bzgl. der Tarifautomatik ist der PR nicht in der Mitbestimmung.

Richtig - nur hinsichtlich der Rechtsmeinung des AG.


Kaiser80

Zitat von: Kaiser80 in 07.10.2021 18:56

2.So denn der AG der (falschen) Meinung des AG PR folgt; Geltendmachung des (tariflich) zustehenden Entgeltes ->Lohnklage

Korrektur

was_guckst_du

...ich tippe hier eher darauf, dass es nicht um die Wertigkeit der Stelle geht, sondern darum, wer sie (nicht) besetzen darf...

...vielleicht soll die nun höherwertige Stelle auch nur ausgeschrieben werden, weil es z.B. eine interne Ausschreibungspflicht für alle höherwertigen Stellen gibt?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Der TE hat doch auf explizite Nachfrage hin geäußert, daß es um die Eingruppierung geht - und nicht um die Übertragung der Tätigkeit. Das sind zwei völlig unterschiedliche Beteiligungstatbestände.

was_guckst_du

...schon klar....meine Erfahrung ist aber, dass Viele, die es betrifft, den Unterschied gar nicht kennen und so auf explizite Nachfragen auch schon mal irreführend antworten... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Wie könnte man auf meine Nachfrage irreführend antworten? Man könnte falsch antworten.

thomasmaurer

Nach dem Personalvertretungsgesetz im betreffenden Bundesland hat der PR eingeschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung... .

Es wurden keine neuen Aufgaben übertragen, nur die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Aufgaben hat sich verändert. Der Personalrat möchte der Rechtsmeinung der Dienststelle allerdings nicht folgen.

Insider2

Muss der PR ja auch nicht weil der TB eh schon eingruppiert ist.

Spid

Der PR ist bei der Rechtsmeinung des AG in Form der Mitbeurteilung des Sachverhalts in der Mitbestimmung. Das berührt freilich die Eingruppierung in keinster Weise - wohl aber die Zahlung des Entgelts.