[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 29.11.2021 13:53

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Maja01

ZitatSchon alleine dafür müsste er zurücktreten.

Auf jeden Fall! Ich denke zudem, dass alle DBB-Mitglieder ihre Mitgliedschaften bei den Fachgewerkschaften ernsthaft überdenken sollten. Der DBB ist einfach nicht willens, das 4-Säulen-Modell sachgerecht zu kritisieren und widmet sich stattdessen lieber dem Kampf gegen die pauschale Beihilfe in BW. :(

NordWest

Zitat von: sapere aude am 28.01.2022 06:37
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Organisator

Zitat von: NordWest am 04.02.2022 15:50
Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Stimmt in diesem Beispiel. In der Praxis würde es aber eher anders lauten.
Status quo:
15 Monate keine Erhöhung, dann 2,8 %
Alternative:
1,4 % für 15 Monate, danach erneut 1,4 %

Damit dein Beispiel stimmt, müsste die gesamte Erhöhung über 2,8 % liegen, was aber eher unwahscheinlich ist.

sapere aude

Zitat von: NordWest am 04.02.2022 15:50
Zitat von: sapere aude am 28.01.2022 06:37
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Ich bin da voll bei Dir. Ich sagte ja, das Pähnomen sei nicht rational.

Neuer12

Zitat von: Organisator am 04.02.2022 16:17
Zitat von: NordWest am 04.02.2022 15:50
Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Stimmt in diesem Beispiel. In der Praxis würde es aber eher anders lauten.
Status quo:
15 Monate keine Erhöhung, dann 2,8 %
Alternative:
1,4 % für 15 Monate, danach erneut 1,4 %

Damit dein Beispiel stimmt, müsste die gesamte Erhöhung über 2,8 % liegen, was aber eher unwahscheinlich ist.

Das ist doch nicht unwahrscheinlich, sondern eigentlich zwingend geboten bei einer Inflation von fast 5 Prozent.

Man man man, kein Wunder, dass sie uns verar...wenn viele so denken. Übrigens wären 2x 1,4 immer noch besser als 1x 2,8.
Nennt man 7. Weltwunder Zinseszins.


SwenTanortsch

Der DGB Baden-Württemberg hat Recht und bringt es auf den Punkt, wenn er auf Seite 13 hervorhebt: "Anstatt 'Vereinigten Königreich und Nordirland' müsste es '...Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland' heißen". Denn damit zeigt er, dass er im Geografieunterricht immer aufgepasst hat. Schade ist nur, dass es sich bei der Stellungnahme gar nicht um eine georgrafische handelt und DGB nicht für "Deutscher Geografen-Bund" steht. Wenn er es nun noch hinbekommen könnte, wie eine Gewerkschaft die über die Geografie hinausreichenden Bestandteile der Gesetzgebung in ihren Konsequenzen zu betrachten, wäre die Stellungnahme vielleicht sogar perfekt gelungen, sodass ihr vonseiten des Finanzministeriums bestimmt eine 1+ gegeben worden wäre. Aber es dürfte den DGB ganz sicherlich beruhigen, dass er trotz dieses kleinen Mangels für seinen Aufsatz vom Finanzministeriums ganz sicher noch immer eine glatte 1 bekommen dürfte. Wie hält er doch so schön auf S. 15 fest: "Abschließend gilt es anzumerken, dass die umfassenden Änderungen bei den Ämterbezeichnungen es zunehmend erschweren, denn Durchblick zu behalten." Seinen mangelnden Durchblick hat er in einer kaum besser nachweisbaren Art und Weise an den Tag gelegt. Ach, wenn doch jeden Tag Weihnachten wär.

NordWest

Was meint der DGB auf S.8 hiermit?

"Zusätzlich ergibt sich aus den vorliegenden Anpassungen eine Ungenauigkeit, die be-
sonders in der Beratungspraxis vor Ort zu einem erheblichen Mehraufwand führen
wird. Mit Hinweis auf das Versorgungsfallprinzip wird auf die Nachzeichnung bzw.
Überleitung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger verzichtet, da die er-
reichte ruhegehaltsfähige Stufe in der weiteren Berechnung rechtlich keine Rolle spielt.
Allerdings ist auf den aktuellen Pensionsmitteilungen die erreichte Stufe weiterhin auf-
geführt. Dies suggeriert, dass die Berechnung der Pension entgegen des o.g. Prinzips
bei einer Änderung immer auf Basis der aktuellen Tabelle erfolgt, obwohl dies rechtlich
gar nicht der Fall ist. Da nun die Stufen verändert werden ist es für den DGB Baden-
Württemberg absehbar, dass durch diese nicht ganz korrekte Darstellung zu Irritatio-
nen und einem deutlichen Mehraufwand in der Beratung kommen wird"

Werden Versorgungsempfänger laut Entwurf nachträglich neu entsprechend der neuen Erfahrungsstufen eingruppiert?

NWB

Für mich liest sich das so:

Aktuell werden die Stufen in der Bezügemitteilung der Pensionäre mit ausgewiesen.
Eine Anpassung dieser Stufen ist aber gerade nicht vorgesehen.
Der DBB befürchtet nun Irritationen und Beratungsaufwand.

Großes Kino.

SH4MP

Also das Ende ist doch am geilsten.
Finde es interessant, dass eine Kriminalkommissarsanwärterin mit KOKa'in abgekürzt werden soll. Meine Wissens nach handelt es sich doch bei KOK bzw. POK um einen Oberkommissar..  ;D
Richtig wäre KKAin.. klingt auch nicht besser, aber ist zumindest richtig. Man könnte ja auch einfach KKAnwin draus machen und es gibt keine Probleme

NWB

Hauptsache, man beschäftigt sich lang und breit mit Nebenkriegsschauplätzen, um sich dann mit der Hauptsache möglichst wenig auseinandersetzen zu müssen.


Bastel

Zitat von: NWB am 15.03.2022 07:13
Hauptsache, man beschäftigt sich lang und breit mit Nebenkriegsschauplätzen, um sich dann mit der Hauptsache möglichst wenig auseinandersetzen zu müssen.

Ist doch nichts neues für Gewerkschaften?

MitleserBW

Gibt es denn irgendwo die Möglichkeit den aktuellen Referentenentwurf einzusehen? In den Stellungnahmen wird teilweise ja nur davon gesprochen, dass der jeweilige Punkt im Referentenentwurf begrüßt wird, aber nicht was genau der Inhalt ist.

pedius87

Das heißt also im Umkehrschluss: Ich bin jetzt in A 11, die neuen Kollegen fangen in A 10 an, überspringen im Vergleich zwei Erfahrungsstufen.
Das bedeutet keinerlei Wertschätzung für die vorhandenen Beamten. bzw.Ich werde von den neuen Kollegen, frjsch von der FH erwarten, dass sie gleiches leisten wie ich damals in A10 und mit mehren Jahren Berufserfahrung. Oder aber ich werde aus meinem Erfahrungsschatz mehrere Jahre streichen.
Beispiel: Beamer xyz, das haben wir doch die letzten Jahre so gemacht.
Antwort Beamter XYZ: Das fehlt leider in meiner Erfahrungszeit, das wissen der letzten vier jahre wird nicht alimentiert, ist also nicht vorhanden.


Drehleiterkutscher

Zitat von: MitleserBW am 15.03.2022 15:23
Gibt es denn irgendwo die Möglichkeit den aktuellen Referentenentwurf einzusehen? In den Stellungnahmen wird teilweise ja nur davon gesprochen, dass der jeweilige Punkt im Referentenentwurf begrüßt wird, aber nicht was genau der Inhalt ist.

Das habe ich mir auch gedacht, 200 Seiten sind ja nicht gerade wenig. Mich würde auch die praktische Umsetzung interessieren - trotz Überleitung muss man doch formal befördert werden, oder? Gesetz im Herbst - Anhebung zum 1.12. - und das bei den ach so trägen Behörden...

Auch zur Rückwirkung liest man nicht mehr viel...

Aktuell von Verdi ist das:

https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111

PDF: https://bund-laender-bawue.verdi.de/++file++62306809f426696783f47e2a/download/2022_03_ver.di%20Info%20zum%204-S%C3%A4ulen-Modell.pdf

Und zum weiteren Verlauf findet man das:

Zitatverdi bringt beim DGB die Positionen und Sichtweisen der Feuerwehr für die Stellungnahme ein.
Die DGB Stellungnahme, die gegenüber dem Finanzministerium abgegeben wurde, findet ihr als Anlage, bzw. auf unserer Homepage.

·         ... wie es weiter geht?

Das Finanzministerium wird die nun eingegangenen Stellungnahmen zu ihrem Entwurf sichten und bewerten.
Wir hoffen darauf, dass die von uns vorgebrachten Argumente Gehör finden und in einer Überarbeitung des Gesetzentwurf einfließen.

·         voraussichtlich im April / Mai 2022:

Ein überarbeitetet Gesetzentwurf wird in die ,,Formale Verbandsanhörung" nach § 89 LBG gegeben. Nun haben die Verbände nochmals Gelegenheit zu dem nun überarbeiteten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

·         voraussichtlich Juni / Juli 2022:

Ein abschließender Gesetzentwurf wird dem Landtag, inkl. der Stellungnahmen der angehöhrten Verbände zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nun kann der Landtag im Gesetzgebungsverfahren den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf ggf. ändern und beschließen.
Quelle: https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++cd9628ac-a2d1-11ec-98bd-001a4a160100

Zu den Erfahrungsstufen - "Alt-Kollegen" werden ja wohl auch neu eingestuft, insofern würde so der Abstand zu neuen Kollegen gewahrt.