Probezeitkündigung

Begonnen von LernenfuersLeben, 16.01.2022 23:08

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XTinaG

Warum sollte es andere Wege geben als die Erfüllung des Vertrages? Die gibt es zwar, aber dann ist man halt ein Krimineller.

WasDennNun

Zitat von: XTinaG am 17.01.2022 15:17
Warum sollte es andere Wege geben als die Erfüllung des Vertrages? Die gibt es zwar, aber dann ist man halt ein Krimineller.
Oder Mental schwach, weil man in eine Kündigungsdepression fällt.

Max

Was ist eine "verspätete Meldung"? Wegen so etwas wird man gekündigt? Und deine Freundin hat es 1 Jahr vorher auch schon geschafft eine Probezeitkündigung einzufahren?
Sachen gibt's, die gibt's gar nicht  :o

MH

In der Probezeit wird man nie einfach "so" gekündigt. Bei uns muss man eine solche Kündigung vor dem ÖPR SEHR gut begründen können...

Deshalb bezweifle ich, dass es nur eine Kleinigkeit war.

Es ist eine Charaktersache, ob man es bis zum Ende durchzieht, oder nicht. Ob man wieder aufsteht, wenn man hingefallen ist, oder eben liegen bleibt. 🤷. 

Die Entscheidung liegt nur bei dir. Von krank machen, so wie es sich für mich anhört, halte ich rein garnichts.

Nach Stellen kannst du auch in der Freizeit suchen...,wie Dutzende andere auch...

Fragmon

Eine Probezeit muss vor dem ÖPR gar nicht "sehr gut" begründet werden. Er ist anzuhören und dafür sind im die Gründe der Kündigung zu nennen. Was er mir darauf antwortet kann mir egal sein.

was_guckst_du

...genau...in der Probezeit kann sogar grundlos gekündigt werden...da kann man als PR quaken, wie man möchte....wenn es die Verwaltung drauf anlegt, interessiert das Quaken niemanden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

Es genügt die pauschale Mitteilung der Wertung, daß die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Die Wertung selbst unterliegt nicht der Überprüfung des BR/PR.

was_guckst_du

...man kann auch angeben, dass einem die Nase nicht passt...Kündigungsschutz und damit verbundene "Verfahren" gibts erst nach 6 Monaten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

Kündigungsschutz und Beteiligung sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. In einer ordentlichen Kündigung müssen nie Gründe genannt werden, auch nach der Wartezeit nicht. Dem BR/PR sind bei der Beteiligung jedoch Gründe zu nennen. Das kann auch ein pauschales und unbegründetes Werturteil sein. Ansonsten ist die Beteiligung nicht ordnungsgemäß erfolgt und auch eine Wartezeitkündigung unwirksam - wenn sie denn angegriffen wird.