Hallo in die Runde,
folgendes Beispiel mit einem Fragezeichen nach dem Landesrecht Sachsen-Anhalt.
Ein Paar lebt seit 5 Jahren zusammen in einem Haushalt. In diesem Haushalt lebt ein gemeinsames Kind beider und ein Kind welches von der Frau mitgebracht wurde. Das Paar ist aktuell noch nicht verheiratet. Der Mann ist Beamter und die Frau Angestellte. Für das "mitgebrachte" Kind bezieht die Kindsmutter Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
Wie sieht es mit dem Familienzuschlag Kind für den Beamten aus?
Für das leibliche Kind bekommt diesen. Hat er auch einen Anspruch für das nicht leibliche Kind?
Besten Dank