Moin Zusammen,
ich habe mal eine rechtliche Frage, in der Hoffnung, jemand kann mir diese beantworten.
Ich befinde mich in einem Beamtenverhältnis (BaL) und führe überwiegend sachbearbeitende Tätigkeiten aus. Das spielt jedoch auch nicht so die große Rolle.
Hintergrund ist, dass ich Ende März eine Panikattacke erlitten habe und seitdem unter einer generellen Angststörung leide, die mich mitunter sehr beeinträchtigt. Dies gilt nicht nur für den privaten Bereich, sondern besonders auch für den beruflichen.
Kurz gesagt: Aufgrund dieser Geschichte (die ja noch nicht lang zurück liegt), bin in in der Konzentration beeinflusst und schaffe in dieser Zeit einfach nicht mehr so viel, wie ich gerne schaffen würde.
Darum soll’s aber auch gar nicht gehen.
Vor einer Woche erhielt ich dann eine E-Mail meiner Vorgesetzten, dass ich doch ab dem Zeitpunkt jeden Tag zum Dienstschluss einen Tätigkeitsnachweis liefern soll, mit allen Vorgangsnummern und Tätigkeiten, die ich an dem Tag gemacht hab.
Dies muss kein anderer Mitarbeiter machen, sondern nur ich.
Nicht nur, dass dadurch Druck aufgebaut wird (was einer Angststörung nicht gerade förderlich ist), ich fühle mich auch wie ein Mitarbeiter zweiter Klasse.
Ich frage mich jetzt, ob diese Praktik der Kontrolle rechtens ist? Gerade, wenn es nur einen Mitarbeiter allein betrifft?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
Gruß,
Nordlicht