Ich weiß nicht wie du auf den Wert 1.866 Euro kommst. Mindestens verbleiben 65 Prozent des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 4, derzeit 1.819,23 Euro brutto.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Kürzung der Mindestversorgung wegen Teilzeit erfolgt.
Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten ist in § 55 geregelt: "Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. [...] Als Höchstgrenze gelten für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet."
Unter dem Stichwort "Ruhensregelung" kannst du nach Details googlen. Wenn du in der Mindestversorgung bist, wird die Rente voll angerechnet werden, sodass sie sich nicht addiert.
Hast du keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, errechnet sich daraus deine Einkommensteuer, die dann nicht so hoch ist, weil du nah am Grundfreibetrag bist und die Progression noch nicht so hoch ist. Die PKV geht noch davon ab, wobei der Beihilfesatz beim Ruheständler auf 70 Prozent steigt, die PKV also nur 30 Prozent übernehmen muss. Außerdem mindert der PKV-Anteil, der der GKV-Versorgung entspricht, das zu versteuernde Einkommen und somit auch die zu zahlende Einkommensteuer.
Konstellationen, wo die Mindestversorgung gekürzt wird, sind mir nicht bekannt.
Eine Versorgungsauskunft kann erst beantragt werden, wenn ein Beamtenverhältnis besteht. Informationen findest du aber zum Beispiel auf der Seite des Zolls, der für die meisten Bundesbehörden die Bearbeitung der Versorgungsangelegenheiten übernommen hat:
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/versorgung_node.html