Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.
Kann das denn die Personalerin noch so entscheiden? Oder geht das nur noch über den Vorgesetzten?
Kommt drauf an wie der AG das intern regelt.
Also meistens läuft es so (bei Bindung von qual. personal), dass der Vorgesetze darlegt, dass er eine entsprechende Zulage für notwendig erachtet, sprich er stellt da, warum du zu binden bist:
a) in dem dich übern Klee lobt
b) darstellt, dass er Sorge hat, dass man abwandert
danach kommt bei einigen Behörden der Wunsch für einen Nachweis (Damit der Personaler es dokumentieren kann):
a) dass du dich woandershin bewirbst (also Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorlegen)
oder b) Nachweis das du ein Arbeitsangebot woanders hast
und wenn die total besoffen sind, dann c) vorlegen des AVs inkl. Bezahlung.
Von sich aus wird ein Personaler das nicht machen, denn die sind ja reine Personal(sach)verwalter und nicht im Personalmangement tätig.