Autor Thema: [Allg] Ablehnungsgründe für Versetzung/Dienstherrenwechsel  (Read 9043 times)

Sonja W

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Hallo zusammen,
ich bin seit ein paar Jahren verbeamtet auf Lebenszeit und möchte nun wegen einer räumlichen Veränderung (gleiches Bundesland) den Dienstherrn wechseln. Von einer Kommune habe ich auch die Zusage zur Übernahme bekommen, vorbehaltlich der Prüfung der Personalakte.

Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit war ich, aufgrund einer bereits ausgeheilten Erkrankung in der Vergangenheit, insgesamt 3x beim Amtsarzt vorstellig, bis mich dann die letzte Amtsärztin zur Verbeamtung auf Lebenszeit als "uneingeschränkt geeignet" beurteilt hat.

Bei Durchsicht der Personalakte ist dem neuen Personalamt ein Querverweis der Amtsärztin aufgefallen, wo Bezug auf eine der vorherigen Beurteilungen genommen wurde. Wegen Zeitablauf liegen die der Personalakte nicht mehr bei. Das neue Personalamt würde da nun gerne weiter forschen, aber ich sehe nicht ein, warum ich jetzt das Prozedere der gesundheitlichen Eignung erneut durchmachen soll. Leider habe ich aufgrund einer anderen Erkrankung einige Fehlzeiten, aber auch die hatte ich mit der Amtsärztin damals bereits besprochen.

Auch meine Beamtenbeurteilungen waren bisher alle "deutlich über den Anforderungen", was ja belegt, dass die Fehlzeiten keinen negativen Einfluss auf meine Leistungsfähigkeit hatten.

Hier nun meine Fragen:
1. Kann ein neuer Dienstherr die gesundheitliche Eignung komplett hinterfragen oder sogar zu einem anderen Ergebnis kommen als der bisherige Dienstherr? Kann aus diesem Grunde eine Ablehnung erfolgen?
2. Kann ein Dienstherr eine Übernahme ablehnen, weil zu viele Fehltage vorliegen?
3. Inwieweit macht es Sinn dem Personalamt etwas über den Gesundheitszustand zu berichten? Ist es sinnvoll auf die Beurteilung von einem Amtsarzt zu bestehen, der das fachlich beurteilen kann und auch der Schweigepflicht unterliegt?

Ich verstehe natürlich, dass sich die neue Kommune bestmöglich absichern will, aber es kann doch nicht sein, dass ich keine Chance auf einen Wechsel habe, weil die anderen Kommunen das vielleicht alles anders sehen.

Danke für eure Antworten!
« Last Edit: 23.08.2022 02:26 von Admin2 »

Organisator

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Warum sollte denn der neue Dienstherr in seinem Ermessen beschränkt sein, die Eignung des neuen Beamten festzustellen?

Auch bereits Lebenszeitverbeamtete können bei einem Dienstherrenwechsel erneut zum Amtsarzt zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung geschickt werden.

Sonja W

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Das mit dem Amtsarzt wusste ich. Ich bin nur davon ausgegangen,  dass geprüft wird, ob sich seit der letzten Untersuchung etwas geändert hat. Und nicht, dass quasi von vorne geprüft wird.

Max

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Da letztendlich die einstellende Behörde und nicht der Amtsarzt die Entscheidung trifft,  braucht diese natürlich auch ausreichend umfängliche Informationen. Es wäre ja denkbar,  dass Befund A beim ersten Verfahren und Befund B beim zweiten Verfahren für sich genommen unbedenklich sind,  aber A+B zusammengenommen problematisch sind.

Organisator

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Das mit dem Amtsarzt wusste ich. Ich bin nur davon ausgegangen,  dass geprüft wird, ob sich seit der letzten Untersuchung etwas geändert hat. Und nicht, dass quasi von vorne geprüft wird.

Gibt es irgendeine (rechtliche) Grundlage für deine Annahme?

heli

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Warum sollte ein Dienstherr jemanden übernehmen (müssen), dessen dauerhafte Dienstfähigkeit in Frage steht ?

Angelsaxe

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Guten Morgen,

ich wurde im Laufe des letzten Jahres Bundeslandübergreifend versetzt. In diesem Zusammenhang musste ich beim zuständigen Amtsarzt des aufnehmenden Dienstherrn vorstellig werden und meine gesundheitliche Eignung attestieren lassen. Hätte der aufnehmende Dienstherr aufgrund der amtsärztlichen Expertise Zweifel erhoben, wäre die Versetzung womöglich gescheitert. Natürlich ist es Recht und auch Pflicht der aufnehmenden Behörde die Eignung zu überprüfen.

Davon abgesehen wünsche ich für die Versetzung alles Gute!
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.