Hallo an alle Forummitglieder,
ich bin der Neue, und wie die meisten habe ich direkt Fragen an Vorschriften fitte Forenmitglieder.
Ich bin bei der Bundeswehr in einem BwDLZ angestellt. Ich arbeite hier seit 01/2021.
zZ. besetze ich einen E6 Dienstposten. Nach und nach hat sich über die Zeit eine gewissen..... Umverteilung der Arbeiten in meinem Bereich aufgetan. Zuletzt wurde ich durch einen Dienststellen fremden auf die Zuständigkeiten hingewiesen, nachdem wir unsere Aufgaben innerhalb der Dienststelle erörtert hatten.
Genauer geht es darum, dass ich zu einem großen Teil meines täglichen Dienstbetriebes arbeiten meines Vorgesetzen erledige (E9A). Dies hat sich, aufgrund der Gemütlichkeit des Vorgesetzen manifestiert, und dieser nutzt nun den E6 Dienstposteninhaber für seine Bequemlichkeit aus. Dies ist auch bereits anderen aufgefallen, aber zusammen zum Teilbereichsleiter möchte dann doch keiner, immerhin hat der E9A Dienstposteninhaber als Meister doch schon einen gewissen Einfluss bei uns.
Gewisse Tätigkeiten sollten sich doch den jeweiligen EG zuordnen lassen?! Wo wird sowas geregelt? Ich konnte in den einzelnen Vorgängen nichts weiter dazu finden, höchstens vereinzelt Ansprechpartner.
In wie weit ist es legitim ganze Aufgabenbereiche einem Mitarbeiter zu überlassen, ungeachtet dessen dass dies nur geschieht um sich selbst, seinen Dienstalltag so gemütlich wie möglich zu gestalten?.....
Dieses "runter drücken" von Arbeiten empfinde ich mittlerweile als äußerst bedenklich.....
vielen Dank vorab für eure Antworten.
LG