BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?

Begonnen von Kaldron, 15.09.2022 15:26

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Tiffy

Ich bin auch mal sehr gespannt, was jetzt bei uns passiert... Wir haben nämlich so eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern, die, seit etwa im Jahr 2000 die Zeiterfassung eingeführt wurde, hiervon ausgenommen ist und über ihren Extrapersonalrat immer verlauten ließ, sie wolle sich nicht überwachen lassen...

Hanseatin

Zitat von: Britta2 in 16.09.2022 02:19
Heutzutage trägt doch jeder so schon Dienst-Handy und/oder Dienst-Laptop, auch die Außendienstler.
Installierte Apps zeichnen auf und teilen der Personalstelle jeden Tastendruck sowie on/off mit.
Besser klappt gar keine Arbeitszeiterfassung.  Im Büro dagegen eher weniger. Gruppentratsch stundenlang und odrt ist lediglich Anwesenheitserfassung.

Sowohl eure Personalabteilung als auch eure IT scheinen eine unglaubliche Man-Power und zugleich Langeweile zu haben, um jeden Tastendruck der Beschäftigten zu überwachen. Ich würde mir bezüglich der Überwachung keine Platte machen, weil der Auswertungsaufwand wahrscheinlich viel zu groß ist. Hinzu kommt, dass ich den PC eh nur für dienstliche Zwecke nutze und daher nichts zu befürchten habe.

Aber pass bitte auf, falls mal dein Bildschirm flackert, dann hat sich die IT gerade aufgeschaltet und verfolgt eine Aktivitäten am PC in Echtzeit mit ...

Zitat von: Britta2 in 16.09.2022 05:37
(Und wenn sich jetzt wieder jemand künstlich aufregt wie vor wenigen Tagen, um welche Uhrzeit ich das hier getippt habe - ich habe mega Schmerzen nach Arbeitsunfall und liege darum nicht brav  im flauschigen Bett!)

Du scheinst ja sehr sensibel zu sein, wenn dir meine Bemerkung so sehr zu schaffen macht - insbesondere wenn du meine Äußerung gleich als künstliche Aufregung auffasst. Gute Besserung in vielerlei Hinsicht.

WasDennNun

Zitat von: Tiffy in 16.09.2022 19:58
Ich bin auch mal sehr gespannt, was jetzt bei uns passiert... Wir haben nämlich so eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern, die, seit etwa im Jahr 2000 die Zeiterfassung eingeführt wurde, hiervon ausgenommen ist und über ihren Extrapersonalrat immer verlauten ließ, sie wolle sich nicht überwachen lassen...
Die einfachste Möglichkeit für den AG ist (damit er dem BAG Urteil folgt), für die Kollegen die keine "live" Zeiterfassung machen wollen die Kernarbeitszeit wieder einzuführen.

JesuisSVA

Welchen Zusammenhang hätte die Kernarbeitszeit dazu? Und warum sollte das die Folge sein? Und warum sollten die keine Papier- oder Excelliste führen?

WasDennNun

Weil dadurch die Erfassung der Arbeitszeit grundsätzlich durch ein war da war nicht da erleichtert wird.
Durch welcher Technologie man es auch macht.
Ob durch Kreidestrich an der Tafel oder Exceltabelle oder SMS.
Und dieser Gruppe von Mitarbeitern die Angst oder den Unwillen vor einer Überwachung genommen wird.

JesuisSVA

Die Kernarbeitszeit sagt nichts über die Arbeitszeit aus. Sie erleichtert also die Erfassung der Arbeitszeit überhaupt nicht.

WasDennNun

Oh sorry, ich meinte natürlich eine Kernarbeitszeit, die der höhe der Wochenarbeitszeit entspricht.
Dann gilt grundsätzlich Kernarbeitszeit = Arbeitszeit
Und ein Kreidestrich bei der entsprechende Woche ist eine Erleichterung Arbeitszeiterfassung

oder anders ausgedrückt: Die Arbeitszeiten werden wie anno tuk vorgegeben.

JesuisSVA

Also keine Kernarbeitszeit, sondern feste Arbeitszeit. Aber auch die wäre arbeitstäglich zu erfassen.

Britta2

@Hanseatin - wenn Du weißt, dass Kameras bis vors Klo hängen (aber per Anweisung versteckt und kaum jemand weiß es) und Du ganztags minutiös überwacht wirst - zugleich aber der morgendliche Start bestritten (trotz Stechkarte seit vielen Jahren) - und Du siehst, welch ausschweifende Kaffeerunden die Personalverwaltung in der Arbeitszeit genießt - dann reagierst Du vermutlich  NICHT wie ich ... soviel Baldrian kann man gar nicht trinken, um derart gelassen zu bleiben.
Die IT hat zudem keine Langeweile sondern führt Befehle aus.

Tiffy

Es geht ja - mit Blick auf die obige Diskussion um Kern- oder feste Arbeitszeiten - überhaupt nicht darum, Arbeitszeiten festzulegen, sondern An- und Abwesenheit zu dokumentieren. Es nützt mir ja nichts, mit jemandem zu vereinbaren, dass er täglich von 7.30 bis 16 Uhr da zu sein hat, ich aber nicht dokumentieren kann, dass er dies auch wirklich macht. Ob jemand immer zu gleichen Zeiten arbeitet oder gleitet, ist doch hinsichtlich der Erfassungsfrage völlig unerheblich. Festen Arbeitszeiten wohnt nicht die Garantie inne, dass sich jeder automatisch immer daran hält bzw. überhaupt zum Dienst kommt.

WasDennNun

Zitat von: Tiffy in 17.09.2022 15:35Ob jemand immer zu gleichen Zeiten arbeitet oder gleitet, ist doch hinsichtlich der Eerfassungsfrage völlig unerheblich. Festen Arbeitszeiten wohnt nicht die Garantie inne, dass sich jeder automatisch immer daran hält bzw. überhaupt zum Dienst kommt.
Grundsätzlich ist ein War da, mach ein Strich -> Daten Mit Anfang Ende erfasst!
doch einfacher als manuell Zeiten einzutragen und auszuwerten.

Davon, ab: Wenn irgendwelche Menschen der Meinung sind, sie würden überwacht werden, wenn sie ihre Arbeitszeiten (elektronisch) erfassen müssen, dann würde ich als AG halt einfach mit der Auszahlung des vertraglich zugesicherten Entgeltes warten, bis die Kollegen nachgewiesen haben, dass sie ihre Zeiten auch erbracht haben.


JesuisSVA

Da ein ,,war da" nicht genügt, sondern Beginn, Unterbrechung und Ende der Arbeitszeit erfasst werden müssen, kann dahingestellt bleiben, ob es einfacher wäre.

was_guckst_du

Zitat von: Britta2 in 17.09.2022 13:17
@Hanseatin - wenn Du weißt, dass Kameras bis vors Klo hängen (aber per Anweisung versteckt und kaum jemand weiß es) und Du ganztags minutiös überwacht wirst - zugleich aber der morgendliche Start bestritten (trotz Stechkarte seit vielen Jahren) - und Du siehst, welch ausschweifende Kaffeerunden die Personalverwaltung in der Arbeitszeit genießt - dann reagierst Du vermutlich  NICHT wie ich ... soviel Baldrian kann man gar nicht trinken, um derart gelassen zu bleiben.
Die IT hat zudem keine Langeweile sondern führt Befehle aus.
...ich glaube, du solltest nicht nur aufgrund des Arbeitsunfalls das Bett hüten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Dakmer

In Zeiten der Digitalisierung sehe ich keinen negativen Zusammhang zwischen Ein- u. Ausstempeln und mobilem Arbeiten.
Ich melde mich telefonisch an und ab über eigens dafür eingerichtete Telefonummern. Eine nette Automatendame nimmt meine Buchung entgegen. Am Laptop melde ich mich dann an bzw. ab.
So sind meine Zeiten genau erfasst und ich kann sie auch in einem Buchungsprogramm einsehen.
Gehe ich zwischendurch zum Arzt, zum Einkaufen oder sonstwo hin, dann melde ich mich telefonisch ab und später wieder an.
Darin sehe ich keine negative Überwachung, sondern bin sehr froh, dass es so einfach geht.


JesuisSVA

Es gibt auch keinen Zusammenhang zwischen Ein- und Ausstempeln und dem BAG-Urteil.