Rückzahlung nach Kündigung

Begonnen von Emil123, 30.10.2022 18:34

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Emil123

Guten Abend,
Ich habe ab dem 01.10. meinen Arbeitgeber gewechselt und werde weiter nach Tvöd SuE bezahlt. Mir wurde bei meinem alten Arbeitgeber die Zulagen ab Juli 22 (180€) nicht bezahlt. Ich habe nun eine Nachzahlung erhalten (wahrscheinlich die restlichen Überstunden). Kann ich die nicht erhaltenen Zulagen noch einfordern?

Koolmeise

Hallo Emil,
die tarifvertragliche Ausschlussfrist, in der Du Ansprüche geltend machen kannst, beträgt sechs Monate. In deinem Fall solltest du die Zulage also noch einfordern können.
VG