Autor Thema: Stelle dauerhaft unbesetzt: Nachwirkung Abwesenheitsvertretung und hwT  (Read 3240 times)

Insider2

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Nabend,

Sachverhalt: Ein Teamleiter vertritt entsprechend seiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit seinen Referatsleiter als Abwesenheitsvertreter (nicht ständiger Vertreter). Also bei Urlaub, Krankheit, Seminaren, usw.! Eingruppierungsrelevant war dies bisher nicht. So weit, so gut. Der Referatsleiter tritt zum 28.02.2023 in den Ruhestand ein und die Stelle wird bis zu diesem Zeitpunkt aller Voraussicht nach nicht nachbesetzt werden können. Die Mühlen mahlen halt langsam.

Frage 1: Wirkt die Abwesenheitsvertretung über den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand automatisch nach wenn die Stelle erstmal unbesetzt ist?

Frage 2: Sofern sie nachwirkt und dem Teamleiter als Vertreter höherwertige Tätigkeiten übertragen werden könnten --> ist diese Übertragung bei einer dauerhaft unbesetzten Stelle überhaupt zulässig? Die Voraussetzungen in Person wären durch den Teamleiter erfüllt.

Vielen lieben Dank