Autor Thema: Zulagen zur Bindung von Fachkräften und Arbeitsmarktzulage  (Read 7140 times)

Zerberus01

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Ich habe in der neuen "Argumentationsbroschüre" der VKA (http://tarifrunde-2023.vka.de/fileadmin/Tarifrunde_2023/Bildmaterial/Final_Web_VKA_Fakten_und_Argumente_2023.pdf) folgende Punkte herausgelesen:

* Zulagen zur Bindung von Fachkräften
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von
qualifizierten Fachkräften können Beschäftigte zusätzlich
zum Entgelt eine Zulage von bis zu 1.000 € erhalten.

* Weiterhin kann eine Arbeitsmarktzulage an Beschäftigte
zusätzlich zu dem Entgelt in Höhe von bis zu 20 % der
Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden.

ich bin in der Bundesverwaltung beschäftigt und kennen diese Zulagen nicht. Kann mir jemand erklären was diese Zulagen zu bedeuten haben und ob man diese in der Bundesverwaltung beantragen kann. Hintergrund meiner Frage ist, dass z. B. die Entgeltumwandlung zum Leasen eines E-bikes in der Bundesverwaltung nicht möglich ist.

Wofür bekommt man eine Zulage von bis zu 1000 Euro? Und wie beantragt man diese?

Was bedeutet Arbeitsmarktzulage?

Danke im Voraus.

WasDennNun

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Wenn du keinen AG hast, der in der VKA ist, dann kann dir der AG auch  keine Zulage die im VKA verabredet ist auszahlen.

Man bekommt solche Zulagen, wenn man als Arbeitnehmer sonst nicht bereit wäre für den AG zu arbeiten.

Und der AG ist hier und da bereit diese Zulage zu bezahlen, weil der Arbeitsmarkt es ihm nicht ermöglicht jemanden billigeres als dich zu finden.

Man beantragt solche Zulagen nicht, sondern verhandelt sie.

Max

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