Autor Thema: [Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation  (Read 164432 times)

lotsch

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Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #135 am: 02.09.2024 15:32 »
Ich weiß nicht, ob es sowas hier schon gibt, aber ich habe es gerade woanders rein kopiert:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

PolareuD

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Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #137 am: 25.09.2024 17:35 »
Zur Info: Der Sammelthread dient nur zur möglichst übersichtlichen Darstellung der wichtigsten Informationen rund um das Thema "Amtsangemessene Alimentation". Fragen und Diskussionen sollen im dazugehörigen Diskussionsthread "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" gestellt werden.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html

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Imperator

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Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #138 am: 26.09.2024 08:14 »
Stellungnahme des DGB  zum Entwurf des BBVAngG (Stand: 20.08.2024)

https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

PolareuD

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Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #141 am: 21.10.2024 15:54 »
Stellungnahme des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr (VSB) zum BBVAngG:

https://vsb-bund.de/images/downloads/2024-10-20_VSB_StgN_AmtsangemesseneAllimentation_ak.pdf


PolareuD

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Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #143 am: 11.11.2024 12:02 »
Zur Info: Der Sammelthread dient nur zur möglichst übersichtlichen Darstellung der wichtigsten Informationen rund um das Thema "Amtsangemessene Alimentation". Fragen und Diskussionen sollen im dazugehörigen Diskussionsthread "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" gestellt werden.
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Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #144 am: 01.12.2024 10:43 »
Vielen Dank an Swen für die Musterwidersprüche 2024. Jeder sollte hierzu seine ergänzenden Anmerkung zur Kenntnis nehmen


Ich habe mich jetzt ebenfalls wie angekündigt mal an die Formulierung eines Musterwiderspruchs für den Bund gesetzt und ihn in zweifacher Ausführung formuliert, nämlich einmal für all jene, die seit 2021 im Vertrauen auf das bekannte Rundschreiben des BMI (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm) bislang noch keinen Widerspruch formuliert haben (= Erstwiderspruch), und zum anderen für all jene, die bereits regelmäßig Widerspruch geführt haben (= Folgewiderspruch).

Insgesamt muss ich hier vorweg allerdings das wiederholen, was ich schon weiter vorn ausgeführt habe: Wie sicherlich ein nicht geringer Teil derer, die entsprechende Muster öffentlich zur Verfügung stellen, besteht auch bei mir eine erheblich Verunsicherung, die - wie weiter vorne bereits ausführlicher dargelegt - ihren Grund darin findet, dass seit geraumer Zeit eine sachgerechte Betrachtung des Alimentationsprinzips aus Art. 33 Abs. 5 GG durch sämtliche Dienstherrn nurmehr schwerlich zu erkennen war und das seit spätestens 2021/22 ein tendenziell zu immer extremeren Mitteln greifendes wissentliches und willentliches verfassungswidriges Handeln im Besoldungsrecht zu verzeichnen ist. Die Rechtsunsicherheit im Besoldungsrecht stellt sich mir seit spätestens jenem Datum als erheblich dar; ein weitgehenderes Vertrauen in das besoldungsrechtliche Handeln der Dienstherrn kann offensichtlich nicht mehr so ohne Weiteres empfohlen werden. Dahingegen muss man in Rechnung stellen, dass sich die umfassende wissentliche und willentliche Verdrehung von Recht in maßgeblichen Teilen des Besoldungsrechts ggf. nicht mehr unbesehen ausschließen lässt. Insofern kann ich die beiden angehängten Dokumente nur mit auch mich erfassender Unsicherheit öffentlich stellen und rate deshalb dringlich dazu, sich hinsichtlich der eigenen Widerspruchsführung am Besten anwaltlich, mindestens aber vonseiten der Gewerkschaften und Personalräte beraten zu lassen.

Das gilt gerade auch für das Muster des Erstwiderspruchs; denn hier wäre erst noch im Besonderen zu klären, ob ein solcher nachträglicher Widerspruch, der also nicht zeitnah erfolgt ist, überhaupt statthaft gestellt werden kann und wie das dann zu geschehen hätte. Gerade hier rate ich zur anwaltlichen Beratung. Denn ggf. ist das im Anhang beigfügte betreffende Muster nicht hinreichend, sofern heute im Besoldungsrecht überhaupt noch ein sachgerechter Widerspruch für vergangene Kalenderjahre formuliert werden kann.

Wäre ich Bundesbeamter, würde ich die angehängten Dokumente, denke ich, verwenden - allerdings würde ich nicht minder zuvor sämtliche weitere Musterwidersprüche eingehend prüfen, bevor ich schließlich eine Auswahl anhand aller mir vorliegenden Muster treffen würde. Zugleich muss ich hier noch einmal ausdrücklich festhalten, dass die Verwendung eines der angehängten Muster generell nicht die Beratung durch einen professionellen Rechtsbeistands ersetzen kann, dass also jedem, der die angehängten Muster verwendet, klar sein muss, dass ich kein Jurist bin und keine Verantwortung für die Verwendung der Muster übernehme. Zugleich tut es mir leid, dass ich diese Worte vorausschicken muss - aber alles andere empfände ich als nicht verhältnismäßig.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie man einen Widerspruch versendet. Ich kann mich hier nur der Empfehlung der gdp NRW anschließen (https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2024/11/musterwidersprueche-amtsangemessene-besoldung-versorgung-2024, vgl. die Verlinkung zum Musterwiderspruch Besoldung):

"Zum Versand:

Im Streitfall ist der Nachweis über eine fristgerechte Zustellung enorm wichtig. Daher die dringende Empfehlung, das Schreiben per Einschreiben zu versenden und den Beleg aufzubewahren. Vor dem Versand idealerweise noch eine Kopie des Schreibens anfertigen.

Problematisch sind:
    • Die Übersendung mit der „normalen Post“,
    • Der Versand über die Dienstpost,
    • Einwurf in den Briefkasten des LBV (ohne Zeugen),"

Die diesem Forumsbeitrag angehängten beiden Muster betrachte ich als einen Vorschlag. Ich halte es für sinnvoll, sie hier im Forum eingehend zu prüfen, sie zu verbessern bzw. zu präzisieren. Sie sollten eventuell erst dann als Muster letzter Hand tatsächlich Verwendung finden.

Inhaltlich stelle ich in eckigen Klammern in wenigen Fällen Ausführungen zur Formulierung dar, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung von Beamten mit und ohne Familie sowie hinsichtlich der Unterscheidung von Besoldungs- und Versorgungsempfängern.

Für Rückfragen stehe ich hier wie gehabt gerne zur Verfügung.

PolareuD

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« Antwort #145 am: 01.12.2024 10:44 »

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Hanswurst

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« Antwort #146 am: 03.12.2024 13:27 »
Das BBVAngG ist am 20. Dezember 2024 als TOP 17 im Bundesrat:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1050/tagesordnung-1050.html?nn=4352766

Christoffer

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« Antwort #147 am: 06.12.2024 09:43 »
Zur Veröffentlichung der Stellungnahme des Bundeswehrverbandes gibt es eine IFG-Anfrage auf fragdenstaat.de unter:

https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht-veroeffentliche-stellungnahmen-zum-gesetzgebungsverfahren-amtsangemessen-bundesbesoldung