Liebe Alle,
ich war bereits im "alten" Forum registriert und ab und an auch aktiv und habe mich nun wieder angemeldet und auch gleich eine Frage. Falls jemand eine belastbare Idee zur Antwort hat, wäre super.
Ich war 2 Wochen auf Fortbildungsseminar in Berlin, bin dazu von meiner Dienststelle im (europäischen) Ausland angereist. An- und Abreise vielen jeweils auf einen Wochenendtag (Sonntag, bzw. Samstag).
Werden diese Zeiten, die am Wochenende für die An- und Abreise (Flug) aufgebracht werden - es waren jeweils ca. 10 Stunden - tatsächlich als aufgerechnet betrachtet, oder kann man diese Reisezeiten als Überzeit geltend machen?
Bin TVÖD