Hallo zusammen, ich stehe vor einem Arbeitgeberwechsel zum 01.04. innerhalb des TVÖD-S von einer Sparkasse zu einer anderen. So wie es aktuell aussieht, wird Verdi den Tarifvertrag nicht bis zum 31.03. neu verhandelt haben, aber der Tarifvertrag wird ja vermutlich rückwirkend zum 01.01. gelten.
Kann mir jemand beantworten, was mit den Gehaltsansprüchen zwischen 01.01. und 31.03. bei meinem alten Arbeitgeber passiert sobald ich gewechselt habe? Rückwirkend müsste mir ja dann das neue Gehalt noch zustehen, oder? Es kann ja nicht mein Nachteil sein, dass Verdi den TV erst "zu spät" neu verhandelt? Gibt es hierzu eine Quelle wo ich diesen speziellen Fall nachlesen kann? Ich habe leider bisher nichts gefunden. Herzlichen Dank für eure Hilfe.