Autor Thema: Entfernung AMD-Ternin  (Read 1657 times)

MaBu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Entfernung AMD-Ternin
« am: 28.02.2023 12:30 »
Moin Zusammen,

ich habe kürzlich mit einem Freund gesprochen und war etwas stutzig. Er ist seit längerem krankgeschrieben und wurde nun vom AG für einen Termin beim Arbeitsmedizinischem Dienst verpflichtet. So weit, so gut.

Was mich stutzig gemacht hat: Der Betriebsarzt sitzt round about 230 km, Fahrzeit mit Auto 2,5 Stunden, mit der Bahn 3,5 Stunden entfernt.

Zu meiner Frage: Wie weit dürfen diese Termine entfernt sein? Gibt es da was zu oder kann dies der AG frei bestimmen? Ich habe dazu erstaunlich wenig gefunden. Betriebsäsrzte gibts doch überall?

Danke im Voraus
« Last Edit: 28.02.2023 12:44 von MaBu »

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 547
Antw:Entfernung AMD-Ternin
« Antwort #1 am: 28.02.2023 13:55 »
Bei uns wird das in der Regel ebenso gehandhabt. Begründung ist eine einheitliche Verfahrensweise bzw. ärztliche Stellungnahme. Ich habe auch nichts gefunden, was dagegen spricht.

Mir würde sich eher die Frage stellen, ob man während einer AU  einen solchen Termin wahrnehmen muss. Das wäre ja eine Dienstreise. Klugerweise würde ich den Termin in die Regelarbeitszeit legen, so dass die Reisezeiten + Termin als Arbeitszeit anerkannt werden.

Casa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Entfernung AMD-Ternin
« Antwort #2 am: 24.03.2023 11:17 »
Mir erschließt sich nicht, warum ein betrieblicher Termin während einer Erkrankung festgelegt werden dürfte.
Die Person ist AU. Die AU umfasst alle Teiltätigkeiten, die mit der konkreten Gesamtätigkeit einhergehen.

Muss ich 20 % am Tag stehen und 80 % sitzen und habe eine Krankheit, bei der ich nicht Stehen kann, bin ich 100 % AU und nicht 20 %. Ich muss also auch nicht für 80 % auf Arbeit kommen. Selbes Prinzip liegt beim Besuch des Betriebsarztes vor.


Eventuell handelt es sich um eine Untersuchung, die regelmäßig für die konkrete Tätigkeit anfällt und zeitnah mal wieder fällig wird.

Bei Zweifeln zu AU ist der medizinische Dienst der Krankenkasse oder ggf. ein Amtsarzt zuständig.

Vielleicht übernimmt aber auch der Betriebsarzt das BEM und es ist ein BEM-Gespräch?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)