Dem AG bleibt teilweise gar nichts anderes übrig als unterschiedlich große Gruppen zu bilden.
Wenn ein Mitglied der Personalvertretung bspw. 1982 eingestellt wurde, aber von allen, die im selben Jahr mit ähnlicher Position eingestellt wurden, nur noch 3 andere in der Behörde sind, wohingegen von allen ähnlich eingestellten in 2020 noch 10 für Personalvertretungsmitglied 2 vorhanden sind, kann man ja nicht plötzlich 7 andere für den 1982er Jahrgang finden.
In anderen Unternehmen wie bspw. VW ist es sogar so, dass überhaupt keine dem ursprünglichen Werdegang ähnelnde Vergleichsgruppe gewählt wird, sondern die der sonstigen Vorstände. Da wird bspw. aus einem 70k Jahresgehalt Controller, dessen ähnlich eingestellte Kollegen auch die nächsten 5 Jahre noch 70-90k verdienen werden, ein Betriebsratsvorsitzender, der in den Gehaltsgruppen von Niederlassungsvorständen mitspielt, die gut und gerne mal 700k verdienen.
Sollten allerdings zufällig mehrere freigestellte Mitglieder der Personalvertretung qualifiziert sein für die selbe Vergleichsgruppe, weil ihr bisheriger Werdegang mitsamt Alter usw. sich bereits ähnelt und der eine kriegt nur 3 Vergleichspersonen und der andere 10, dann könnte es kritisch werden.