Autor Thema: Nachzeichnung Werdegang  (Read 2963 times)

matthiasplus1

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Nachzeichnung Werdegang
« am: 08.03.2023 08:13 »
Es besteht zur Zeit Uneinigkeit über die Nachzeichnung des fiktiven Werdegangs eines 100% freigestellten Personalvertretungsmitglieds. AG ist Bund - Behörde mit 2500 Beschäftigten
Es werden bei allen freigestellten Mitgliedern der Personalvertretung Vergleichsgruppen gebildet (Einstellungsjahr, Alter, Amtszugehörigkeit). Jedoch sind diese unterschiedlich groß. Mit ist bekannt, dass diese zwischen teilweise 3 Personen und 10 Personen schwanken. Jeweils wenn die Mehrheit dieser Gruppe höhergruppiert wurde, kann dies auch dem Personalvertretungsmitglieds gewährt werden. Darf ein AG solch unterschiedlich große Gruppen anlegen? 


Johann

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Antw:Nachzeichnung Werdegang
« Antwort #1 am: 08.03.2023 10:54 »
Dem AG bleibt teilweise gar nichts anderes übrig als unterschiedlich große Gruppen zu bilden.
Wenn ein Mitglied der Personalvertretung bspw. 1982 eingestellt wurde, aber von allen, die im selben Jahr mit ähnlicher Position eingestellt wurden, nur noch 3 andere in der Behörde sind, wohingegen von allen ähnlich eingestellten in 2020 noch 10 für Personalvertretungsmitglied 2 vorhanden sind, kann man ja nicht plötzlich 7 andere für den 1982er Jahrgang finden.

In anderen Unternehmen wie bspw. VW ist es sogar so, dass überhaupt keine dem ursprünglichen Werdegang ähnelnde Vergleichsgruppe gewählt wird, sondern die der sonstigen Vorstände. Da wird bspw. aus einem 70k Jahresgehalt Controller, dessen ähnlich eingestellte Kollegen auch die nächsten 5 Jahre noch 70-90k verdienen werden, ein Betriebsratsvorsitzender, der in den Gehaltsgruppen von Niederlassungsvorständen mitspielt, die gut und gerne mal 700k verdienen.

Sollten allerdings zufällig mehrere freigestellte Mitglieder der Personalvertretung qualifiziert sein für die selbe Vergleichsgruppe, weil ihr bisheriger Werdegang mitsamt Alter usw. sich bereits ähnelt und der eine kriegt nur 3 Vergleichspersonen und der andere 10, dann könnte es kritisch werden.

Hain

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Antw:Nachzeichnung Werdegang
« Antwort #2 am: 08.03.2023 13:26 »
Im Hinblick auf die BGH Entscheidung zur Untreue vom 23.01. würde ich auf VW als Referenz nicht hinweisen.