Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?
Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.
Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.
Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?