Naja macht jede Personalstelle anders? Ich hoffe doch nicht. Für solche Sachen gibt es immerhin Gesetze, z. B. das BBesG.
Dennoch steht der personalbearbeitenden Stelle natürlich ein Ermessensspielraum zu, den hier im Forum kaum einer beurteilen kann, zumal vom Threadersteller leider wichtige Details nicht mitgeteilt wurden.
Generell kann man aber sagen - und so steht es ja auch im Gesetz - dass gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten voll auf die Erfahrungsstufe angerechnet werden. Nicht gleichwertige, aber förderliche hauptberufliche Tätigkeiten können zum Teil (zB zu 50 Prozent) bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden. Kommt immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an, die hier wie gesagt nicht geschildert wurden. Die gucken in der Regel auf Arbeitszeugnisse, aus denen sich ergibt: von wann bis wann wurde was genau wo gemacht mit welchem Verantwortungsbereich etc. Und wie passt das zu der jetzt eingeschlagenen Laufbahn. Dann wird nach Aktenlage entschieden. Widerspruch und Klage hiergegen sind möglich.