Autor Thema: Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung  (Read 5640 times)

Uthred1985

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Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« am: 12.03.2023 00:32 »
Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich der Festlegung der Besoldungsstufe mit anzurechnender Berufserfahrung. Ich arbeite bei meiner Behörde seit Ende 2014 im öffentlichen Dienst (Verwaltung) und habe davor bereits knapp 3,5 Jahre im kaufmännischen Bereich gearbeitet.

Es würde mich daher interessieren, wie viele Jahre meiner Berufserfahrung im Falle einer Verbeamtung angerechnet werden würde.

Ich würde mich sehr über die ein oder andere Antwort freuen, vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Bastel

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #1 am: 12.03.2023 11:46 »
Kommt drauf an ob mD, gD oder hD und wann der Abschluss der für die Verbeamtung erforderlicher Abschluss war.

Uthred1985

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #2 am: 12.03.2023 12:22 »
Entschuldigung, es betrifft den mittleren Dienst, aktuell E6 Stufe 4. Mit Abschluss ist der Schul - oder Berufsausbildung gemeint? Fachoberschulreife bzw. Fachhochschulreife war 2002 / 2005 - Berufsausbildung 2010 abgeschlossen.

Bastel

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #3 am: 12.03.2023 16:43 »
Ich glaube, wenn man dir wohlgesonnen ist, könnte man die Anzeigen ab 2010 anerkennen.

Uthred1985

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #4 am: 12.03.2023 17:45 »
Vielen Dank für die Antwort. Aber ist nicht klar festgelegt, was angerechnet wird? "Wohlgesonnen" klingt ja ehr willkürlich.

Knecht

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #5 am: 12.03.2023 18:52 »
Das macht jede Personalstelle anders...

clarion

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #6 am: 12.03.2023 19:41 »
Da die Tätigkeit in der PW vermutlich doch anders war, wird die Anerkennung  der Jahre in der PW Ermessenssache sein. Frage doch einfach nett nach, ob man Dir das anerkennt und lege ein paar  Argumente zurecht, warum die Tätigkeiten in der PW für deinen Job als Beamter förderlich war.

Ghjkl

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Antw:Anrechnung Erfahrungsstufen Verbeamtung
« Antwort #7 am: 28.03.2023 17:24 »
Naja macht jede Personalstelle anders? Ich hoffe doch nicht. Für solche Sachen gibt es immerhin Gesetze, z. B. das BBesG.

Dennoch steht der personalbearbeitenden Stelle natürlich ein Ermessensspielraum zu, den hier im Forum kaum einer beurteilen kann, zumal vom Threadersteller leider wichtige Details nicht mitgeteilt wurden.

Generell kann man aber sagen - und so steht es ja auch im Gesetz - dass gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten voll auf die Erfahrungsstufe angerechnet werden. Nicht gleichwertige, aber förderliche hauptberufliche Tätigkeiten können zum Teil (zB zu 50 Prozent) bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden. Kommt immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an, die hier wie gesagt nicht geschildert wurden. Die gucken in der Regel auf Arbeitszeugnisse, aus denen sich ergibt: von wann bis wann wurde was genau wo gemacht mit welchem Verantwortungsbereich etc. Und wie passt das zu der jetzt eingeschlagenen Laufbahn. Dann wird nach Aktenlage entschieden. Widerspruch und Klage hiergegen sind möglich.