Autor Thema: Wahlausschreiben  (Read 2952 times)

AndreasHL

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Wahlausschreiben
« am: 14.03.2023 16:31 »
Hallo,

die Wahlausschreiben für den GPR und den HPR (Land SH) führen genau auf, wie viele Kandidaten zu wählen sind und auch die Aufteilung nach Geschlechtern.

Das Wahlausschreiben für den ÖPR allerdings steht dann:

3 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, hier keine Vorgaben hinsichtlich der
Anzahl von Frauen und Männern.


Das habe ich so noch nicht erlebt. Ist das richtig? Warum sollte es nur für Beamte und Beamtinnen eine Aufteilung nach Geschlecht geben?

Was wären die Folgen eines fehlerhaften Wahlausschreibens?

Viele Grüße

Andreas
 

BalBund

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Antw:Wahlausschreiben
« Antwort #1 am: 15.03.2023 12:24 »
Wie wäre es, wenn Du einfach einmal Google bemühst?

http://www.lmdfdg.com/

Ich empfehle insbesondere die einschlägige Rechtsprechung der Obergerichte zum Thema Geschlecht, der von Dir hingerotzte Auszug aus dem "Wahlausschreiben" ist unter diesem Aspekt nicht zu beanstanden.

AndreasHL

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Antw:Wahlausschreiben
« Antwort #2 am: 18.03.2023 21:55 »
Hallo,

a) es ist nichts hingerotzt. Der Text ist vom Original zu 100 % übernommen.
b) Bis 2021 einschließlich wurde der Anteil der Frauen und Männer in diversen Wahlausschreiben für Beamte und Angestellte genau festgelegt. Zum Beispiel stand dann "Für die Gruppe der Beamten gilt: wählbar sind 5 Kandidaten, davon 3 Frauen und 2 Männer" im Wahlausschreiben. Analog galt es für die Angestellten.

Aktuell wird davon abgewichen, indem es heißt "Keine Vorgaben für die Anzahl der Männer und Frauen".

Was ist an dieser Frage falsch? Bei Google habe ich nichts gefunden. Schlussendlich stellt sich die Frage, ob die Wahl rechtmäßig stattfindet, wenn für Beamte Vorgaben zum Geschlecht in Verbindung mit der Wählbarkeit gemacht werden, für Angestellte aber nicht.

Andreas