Hallo,
a) es ist nichts hingerotzt. Der Text ist vom Original zu 100 % übernommen.
b) Bis 2021 einschließlich wurde der Anteil der Frauen und Männer in diversen Wahlausschreiben für Beamte und Angestellte genau festgelegt. Zum Beispiel stand dann "Für die Gruppe der Beamten gilt: wählbar sind 5 Kandidaten, davon 3 Frauen und 2 Männer" im Wahlausschreiben. Analog galt es für die Angestellten.
Aktuell wird davon abgewichen, indem es heißt "Keine Vorgaben für die Anzahl der Männer und Frauen".
Was ist an dieser Frage falsch? Bei Google habe ich nichts gefunden. Schlussendlich stellt sich die Frage, ob die Wahl rechtmäßig stattfindet, wenn für Beamte Vorgaben zum Geschlecht in Verbindung mit der Wählbarkeit gemacht werden, für Angestellte aber nicht.
Andreas