Ich haben anfangs bewusst geschrieben, dass die Chancen
weniger gut stehen. Ich habe eine Anrechnung nicht ausgeschlossen.
Ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass
Teiltätigkeiten zur Verkürzung der Probezeit führen können. Im Hintergrund der Besoldung steht eine Dienstpostenbewertung, die nach Art, Umfang, Bedeutung, Schwierigkeit wie folgt aussehen kann,
50 % Tätigkeiten die A7 rechtfertigen, 20 % Tätigkeiten die A8 rechtfertigen, 30 % Aufgaben die A9 rechtfertigen. Ergebnis A8 / A8Z.
Die Stelle wäre nicht mit A8Z besoldet, wenn sie mit ihren Teiltätigkeiten gleichwertig mit A9 oder höher wäre. Dann wäre sie entsprechend höher besoldet und mit einem höheren Dienstgrad besetzt gewesen.
Zur Systematik folgendes:
https://www.orghandbuch.de/OHB/DE/OrganisationshandbuchNEU/2_Organisationsmanagement/2_4_Ressourcen/2_4_7_Arbeitsplatz_u_Dienstpostenbewertung/2_4_7_2_Dienstpostenbewertung/dienstpostenbewertung-node.htmlEs ist leider ein krasses Missverständnis, wenn die Anforderungen an einen Dienstposten nicht betrachtet werden.
Das wäre in etwa so, wie wenn ich mir ein Bild der Mona Lisa ausdrucke und mich mit Leonardo Da Vinci vergleiche. Schließlich habe ich ja ein vergleichbares Bild geschaffen.
Ich habe im Endeffekt nur reproduziert, während Da Vinci sich Gedanken über Motiv, Untergrund, Farbart, Farbwahl und Strichführung machen musste.
Wobei, vielleicht bin ja doch ein vergleichbarer Künstler, wie Da Vinci...