Hallo ihr Lieben,
(ich hoffe ich bin hier richtig, bin neu

Vielleicht kann mir ja jemand die ein oder andere Frage beantworten
Folgendes:
Ich bin derzeit Beamtin auf Probe im mittleren Dienst in der Justiz in Hamburg.
Ich habe eine Zusage für ein Studium im gehobenen Dienst in der Verwaltung in Schleswig-Holstein bei einer Kommune zum 01.08.2023 mit Einstieg als Beamter auf Widerruf.
Nun meine Frage:In meinem Fall kommt nur ein Antrag auf Entlassung in Frage oder?
Das Studium ist natürlich wieder im Anwärterverhältnis als Beamter auf Widerruf.
Im besten Fall kann ich wohl nur meine Erfahrungsstufen mitnehmen, aber verliere komplett meinen Anspruch auf Versorgung (Pensionsansprüche) bei einem Antrag auf Entlassung.
Mir wäre soweit auch nicht bekannt, dass ich das Studium beim neuen Dienstherren als Beamter auf Probe starten kann. Es handelt sich weder um eine Versetzung noch um einen internen Aufstieg (Justiz/Verwaltung).
Hat jemand von euch Erfahrung mit einem
Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
Der Dienstherr darf einen ja max. 3 Monate festhalten, aber ich werde automatisch zum 01.08.23 beim neuen Dienstherren neu verbeamtet.
Meine Behörde, Personalsachbearbeiter etc. geben so gut wie gar keine Auskunft.
Eine feindliche Übernahme kommt hier nicht in Betracht oder?
Zusatzfragen zwecks Antrag auf Entlassung:
-Weiß jemand wie sich der Resturlaub berechnet, wenn ich hier zum 01.08 Entlassen werden möchte?
-Was passiert mit den Plus- und Minusstunden, die man aufgebaut hat?
Vielen Dank im Voraus!
MfG Lena