Bitte um Info:
Wann ist eine Tätigkeit zu gering, um nicht im qualifizierten Arbeitszeugnis abgebildet zu werden?
Besteht nicht vielmehr ein Anspruch auf transparente Abbildung?
Im vorliegenden Fall liegt nahe, dass Tätigkeiten nicht aufgenommen wurden mit Begründung „zu gering in der Ausübung“ weil es Tätigkeiten der nächst höheren QE sind.
(1 Tätigkeit wurde 4 Monate mit 60 + X % des Arbeitstages und 1 weitere Tätigkeit 2 Jahre lang jeweils 4-5 Wochen/Jahr im Umfang von 2 - 2 1/2 Std/täglich in diesen Wochen ausgeübt).
Gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben? Gesetzestexte?