sind hier auch Versorgungsempfänger unter euch, die mir mal diese monatliche 200 Euro Zahlung plus 5% erklären könnten, welche wir VE angeblich auch zusätzlich Einmalzahlung bekommen? wird das auch je nach Ruhegehaltsatz berechnet? 
 
Die Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 01.02.2024 erfolgt auf Basis der Grundvergütungen  , 200 € plus 5,3 % bekommt jeder auf die Grundvergütung.
Natürlich wird von dieser erhöhten Grundvergütung das Ruhegehalt entsprechend des individuellen Ruhegehaltssatzes berechnet.
Beispiel: Grundvergütung  3000 €
    Ruhegehalssatz  70%    2100 €
Erhöhung:                         3000 €
                       plus 200€   3200 €
5,3% von 3200 €                 169,60 €
ergibt als Grundvergütung   3369,60 €
davon 70%                         2358,72 €
somit Brutto 258,72 mehr
„§ 71
Erhöhung der Versorgungsbezüge
(1) Bei Versorgungsempfängern gilt die Erhöhung nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend für die
1. in § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dieses Gesetzes und § 84 Nummer 1 des Bun- desbesoldungsgesetzes genannten Bezügebestandteile sowie
2. den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden a) Grundvergütungen,
b) Grundgehälter nach fortgeltenden oder früheren Besoldungsordnungen.