Autor Thema: [BY] Widerspruch gegen die Besoldung - Bayern  (Read 7597 times)

Landsknecht

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Beitrag von Rene:
Hallo miteinander,

ich bin relativ unzufrieden mit den Auswirkungen des neuen Gesetzes. Unabhängig davon, dass ich selbst in meiner persönlichen Fallkonstellation mit der finanziellen und kindesunterhaltspflichtigen Verantwortung nun 15,- € mehr Familienzuschlag bekomme als vorher, habe ich einige Fragen und Punkte bei und mit denen ich mich rechtlich zu Wehr setzen möchte. Das Gesetz geht in einigen Aspekten deutlich am Ziel der Orientierung an aktuellen Lebensverhältnissen vorbei und ist damit auch angreifbar.

Das betrifft insbesondere die Bereiche Alimentation auf Grundlage Bemessungsgrundlage von 20000,- Partnereinkommen, Aberkennung der Stufe 1 auf Grund neuer Konkurrenzregelung Kindergeldempfänger bei Scheidungsfällen u.a.

Nachdem es sicherlich noch einige Betroffene mehr gibt, die Angriffspunkte sehen und sich verwaltungsrechtlich nicht auskennen, und wehren möchten, würde vielleicht ein neues Thema Sinn machen, in dem man Fallkonstellationen aufzeigt und rechtliche Hilfestellungen erfragt und austauscht.

Beste Grüße




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Landsknecht
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1100 am: 26.04.2023 08:05 »
Zitat
Hallo Rene,
finde ich eine gute Idee, habe selbst gegen die Besoldung 2020-2022 Widerspruch eingelegt und bin mir nun unsicher wie es weitergeht.
Derzeit sehe ich folgende Möglichkeiten:

a) Meine Widersprüche werden aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt, dann müsste ich Klage erheben, da auch damit niemals eine verfassungsgemäße Besoldung gewährt wird

b) Ich schreibe meinen Dienstherren an und weise darauf hin, dass ich meine bestehenden Widersprüche auch nach dieser Gesetzesänderung aufrecht erhalten werde und auf die Besoldung 2023 erweitere

c) Ich warte ab, was von meinem Dienstherren jetzt kommt hinsichtlich der alten Widersprüche

d) der bbb unterstützt Musterklagen, was ich stark bezweifle, ist wohl eher eine Abteilung des STMI, als eine echte Gewerkschaft.

Hinweis: das Widerspruchsverfahren ist derzeit ruhend gestellt. Erfahrene Verwaltungsrechtler bitte ich um eine Einschätzung, danke.

Meinen Widerspruch gegen die Jahre 2020-2022 findet ihr hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg267686.html#msg267686
« Last Edit: 26.04.2023 08:40 von Landsknecht »

Landsknecht

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Antw:[BY] Widerspruch gegen die Besoldung - Bayern
« Antwort #1 am: 27.04.2023 08:09 »
Eine gute Infoquelle für die Argumentation bei Widerspruch/Klage ergibt sich aus dieser Stellungnahme des Bayer. Richtervereins zum Gesetz aus dem damaligen Beteiligungsverfahren (lang aber lesenswert), insbesondere die Berechnungen, womit erst ab der A10 (und nur für höchsten Ortzuschlag) eine gerades so verfassungsmäßige Besoldung vorliegt, was natürlich hinsichtlich des Abstandgebotes zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen Auswirkungen auf alle hat. Ein A3er, Alleinverdiener liegt ohne Hinzurechnung der willkürlichen 20.000 Brutto 10.000 unter dem Einkommen der Grundsicherungsfamilie. Außerdem wohnen ja alle mit A3 in München und erhalten den höchsten Ortszuschlag...

https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf


algo86

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Antw:[BY] Widerspruch gegen die Besoldung - Bayern
« Antwort #2 am: 02.05.2023 09:49 »
Auf der Bezügemitteilung für Mai sind nun die neuen Vorgaben umgesetzt und es wird auf eine Nachzahlung mit den Juni Bezügen hingewiesen.
Muss ich jetzt gegen diese Bezügemitteilung Klage erheben um meine Ansprüche rückwirkend bis 2020 geltend machen zu können, wenn ich das System weiter für verfassungswidrig halte?

Oder muss ich warten, bis meine ruhend gestellten Widersprüche von 2020 bis heute abgearbeitet sind und darauf hin dann Klage erheben?

Muenchner82

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Antw:[BY] Widerspruch gegen die Besoldung - Bayern
« Antwort #3 am: 02.05.2023 10:01 »
Wenn bereits Widersprüche anhängig sind einfach auf Abhilfe warten und dagegen dann Klage erheben.

Landsknecht

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Antw:[BY] Widerspruch/Klage gegen die Besoldung - Bayern
« Antwort #4 am: 25.05.2023 08:43 »
Hallo Kollegen,

stelle hier mal einen Teil meiner kommenden Klageschrift ein, da ich sobald der Widerspruchsbescheid meines Dienstherren für die Jahre 2020-2022 kommt, selbst ohne Anwalt/Gewerkschaft Klage einreichen werde. Gegen die neue Besoldung ab 2023 werde ich ebenfalls wieder Widerspruch einlegen, m. d. B. um Ruhendstellung bis über diese Klage entschieden wird.

Klageschrift
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
gegen
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

wegen: amtsangemessener Alimentation

Gegen den Beklagten erhebe ich

Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO

mit den Anträgen:

1.   den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom XX aufzuheben und festzustellen, dass das Nettoeinkommen des Klägers spätestens seit dem 01.01.2020 zu niedrig bemessen ist.
2.   dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
3.   das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG die Frage vorzulegen, ob die seit dem 01.01.2020 auf
4.   dem Bayer. Besoldungsgesetz vom 05. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) in seiner  jeweils gültigen Fassung beruhende Nettoalimentation des Klägers, bezogen auf die Besoldungsgruppe A9 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.

Die streitgegenständlichen Anträge 2020, 2021 und 2022 auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung sowie der Widerspruchsbescheid vom … sind als

Anlagen 1,2, 3 4 beigefügt.

Bitte an alle juristisch bewanderten Kollegen, sollte das so in Ordnung gehen?
Meine Klagebegründung werde ich demnächst einstellen.
Grüße
Thomas
« Last Edit: 25.05.2023 08:52 von Landsknecht »

Ozymandias

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Antw:[BY] Widerspruch gegen die Besoldung - Bayern
« Antwort #5 am: 25.05.2023 16:51 »
Die Anträge sind so auch in meiner Musterklage. Man könnte auch noch reinschreiben, dass sich die Klage auf die Folgejahre bezieht.

Siehe https://openjur.de/u/2309446.html Rn 19


Wichtig ist noch der richtige Beklagte, meistens das Land und nicht die Behörde.
-Hängt teilweise vom Bundesland ab, kenne mich in Bayern nicht aus.

Und natürlich die Unterschrift.

Am besten schreibt man Wohnort, den xx. Unterschrift MeinNameistHase und setzt darunter seine tatsächliche Unterschrift. Damit ist dann doppelt klar wer unterschrieben hat.


Landsknecht

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Antw:[BY] Widerspruch gegen die Besoldung - Bayern
« Antwort #6 am: 26.05.2023 09:27 »
danke für die Hinweise, dass mit den Folgejahren werde ich mit reinnehmen. Beklagter ist in dem Fall meine Kommune als Dienstherr.