Beitrag von Rene:
Hallo miteinander,
ich bin relativ unzufrieden mit den Auswirkungen des neuen Gesetzes. Unabhängig davon, dass ich selbst in meiner persönlichen Fallkonstellation mit der finanziellen und kindesunterhaltspflichtigen Verantwortung nun 15,- € mehr Familienzuschlag bekomme als vorher, habe ich einige Fragen und Punkte bei und mit denen ich mich rechtlich zu Wehr setzen möchte. Das Gesetz geht in einigen Aspekten deutlich am Ziel der Orientierung an aktuellen Lebensverhältnissen vorbei und ist damit auch angreifbar.
Das betrifft insbesondere die Bereiche Alimentation auf Grundlage Bemessungsgrundlage von 20000,- Partnereinkommen, Aberkennung der Stufe 1 auf Grund neuer Konkurrenzregelung Kindergeldempfänger bei Scheidungsfällen u.a.
Nachdem es sicherlich noch einige Betroffene mehr gibt, die Angriffspunkte sehen und sich verwaltungsrechtlich nicht auskennen, und wehren möchten, würde vielleicht ein neues Thema Sinn machen, in dem man Fallkonstellationen aufzeigt und rechtliche Hilfestellungen erfragt und austauscht.
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Landsknecht
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1100 am: 26.04.2023 08:05 »
Zitat
Hallo Rene,
finde ich eine gute Idee, habe selbst gegen die Besoldung 2020-2022 Widerspruch eingelegt und bin mir nun unsicher wie es weitergeht.
Derzeit sehe ich folgende Möglichkeiten:
a) Meine Widersprüche werden aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt, dann müsste ich Klage erheben, da auch damit niemals eine verfassungsgemäße Besoldung gewährt wird
b) Ich schreibe meinen Dienstherren an und weise darauf hin, dass ich meine bestehenden Widersprüche auch nach dieser Gesetzesänderung aufrecht erhalten werde und auf die Besoldung 2023 erweitere
c) Ich warte ab, was von meinem Dienstherren jetzt kommt hinsichtlich der alten Widersprüche
d) der bbb unterstützt Musterklagen, was ich stark bezweifle, ist wohl eher eine Abteilung des STMI, als eine echte Gewerkschaft.
Hinweis: das Widerspruchsverfahren ist derzeit ruhend gestellt. Erfahrene Verwaltungsrechtler bitte ich um eine Einschätzung, danke.
Meinen Widerspruch gegen die Jahre 2020-2022 findet ihr hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg267686.html#msg267686