Erster Irrtum:
Es besteht (außer bei der Einstellung) tariflich kein Zusammenhang zwischen Erfahrung und Stufen.
Denken und leben aber alle so wie du es denkst.
Wenn du Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hast und fehlende persönliche Voraussetzungen vorliegen, dann bist du in der EG10 eingruppiert.
Berufserfahrung ist tariflich für die EG irrelevant und klingt nach Beamtenbullshit.
ich gehe mal davon aus das du im allg. Teil der EGO eingruppiert bist.
Wenn sie via 9b
fg3 zur fg1 (die auf fg2 oder fg3 aufbaut) zur eg11 die Arbeitsvorgänge bewertet haben, dann ist die Bildungsvoraussetzung gegeben und du bist EG10.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass eg9b fg2 nicht auf die AV zutrifft, was in meinen Augen unlogisch ist (und eigentlich mit einem Federstrich erledigt), aber ich bin da durchaus auch bei uns im Clinch mit unseren Personalern.
Du müsstest also darlegen, das die Tätigkeiten die eg9b fg2 erfüllen.
Das sie via 16.2a (oder 16.2) eine HG simulieren, und die die Stufe 4 anbieten (anstelle der Stufe 1. die dir tariflich maximal Zustände) ist eine kann-Regelung, da können die machen wie und was sie wollen.
Was sie natürlich auch machen können, dir erst nach 6 Monaten die vollen Tätigkeiten übertragen und von daher
dich in die 9b schicken.
So etwas hätte man klipp und klar in den AV aufnehmen müssen, um nicht (so wie du jetzt) der Willkür der Personaler unterworfen zu sein.
Fazit:
Sie hätten die ohne Probleme die Stufe 5 und die EG11 geben können, tariflich gibt es diese Möglichkeit.
Sie müssen dir aber nur die Stufe 1 geben.
Und, sofern EG9b Fg2 nicht für die Tätigkeiten anwendbar ist, wärest du in der Eg10.
Davon ab von der EG8S5 kommt man per HG in die EG11S3, also "schenken" die dir eine Stufe.