Laut Info vom BMI ist die Vorschrift auf alle Bewerberinnen und Bewerber anwendbar, die eine Berufsausbildung sowie eine hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, die geeignet sind die Befähigung für die jeweilige Laufbahn des mD zu vermitteln.
Die Verwaltungsfachangestelltenausbildung ist somit nur eine von vielen Ausbildungen..