ts181, Du hast Anspruch auf eine deiner derzeitigen Entgeldgruppe entsprechende Tätigkeit und zwar auf irgendeine, nicht zwingend aus die aktuell ausgeübte Tätigkeit.
und in der Regel auch nicht am gleichem Ort. Da kann man auch mal quer durch durchs Land versetzt werden, wenn man ortsnah nichts findet.
Bei der Stelle handelt es sich um eine gesetzliche Beauftragung mit direktem Vortragsrecht beim Vorstand. So steht es auch in meinem Arbeitsvertrag. Diese „Rolle“ gibt es nur einmal in jeder entsprechenden Behörde und diese Rolle ist an meine Stelle gebunden. Entsprechend sieht auch mein Arbeitsvertrag aus. Dann kann man mich ja nicht einfach woanders einsetzen. Oder irre ich mich da?
Wenn in deinem AV drin stünde, Herr Mustermann ist eingestellt am Dienstort Potempkin.
Seine Tätigkeiten sind Kochlöffel Überprüfung.
Dann könnte ich mir vorstellen, dass, wenn dort keine Kochlöffel mehr zu überprüfen sind, man dir dann eine betriebsbedingte Kündigung ausstellen könnte, nachdem man dir einen ÄnderungsAV gegeben hat, dass du am Ort JotWeeDee weiterhin Kochlöffel überprüfen kannst oder alternativ in Potempkin Suppenschüssel Überprüfung übernimmst.
Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn der Ag meint, man will jemanden gleichzeitig Suppenschüssel und Kochlöffel in Potemkin und muss dieser Person mehr Geld dafür geben und nicht du bist derjenige der diesen Job bekommt, dann könnte ich mir vorstellen, dass dein Ag dich nicht versetzten oder andere Dinge übertragen kann.
Da wir aber nicht wissen, was in deinem Av steht, kann dir hier keiner einen verlässlichen Rat geben.
Mir stellt sich nur die Frage, wieso plötzlich auf deiner Stelle ein neuer Tätigkeitszuschnitt erfolgt, sind Dinge weggefallen und neue Aufgaben hinzugekommen, so dass sich die auszuübenden Tätigkeiten änderten?
Wieso muss man da ausschreiben? Das ist doch eine simple HG, mehr nicht.