Guten Morgen in die Runde. Ich möchte gerne eine Situation klären, derer ich vermutlich bevorstehe.
Im Großen und Ganzen bin ich mir sicher, die Sachlage des Tarifvertrages richtig erfasst zu haben, dieses Forum hat mich aber das eine oder andere Mal eines besseren belehrt, wenn ich der Annahme war richtig gelegen zu haben. Daher stelle ich meine Situation kurz dar.
Ich bin Vollzeit-Tarifbeschäftigter in E9b/2 bei einer Bundesoberbehörde.
Option 1:
Derzeit tendiere ich dazu meine Anstellung zum 30.09.23 zu kündigen. Kündigungsfrist sind bei mir noch 6 Wochen zum Quartalsende. Da wäre also noch ein bisschen Zeit. In diesem Fall habe ich keinen Anspruch auf die JSZ, soviel ist mir bekannt.
Option 2:
Die Alternative für mich wäre, bis zum 31.12.23 zu bleiben, die Zeit ab dem 01.10.23 jedoch in 50% Teilzeit zu leisten.
Wie ich den Tarifvertrag verstehe und deute, hätte ich in Option 2 den Anspruch auf die JSZ in kompletter Vollzeithöhe, ist das korrekt?
Bemessungszeitraum sind ja die Monate Juli/August/September. In diesen Monaten arbeite ich noch Vollzeit. Ab Oktober dann wie im Beispiel nur noch 50%.
Wäre die Höhe der JSZ dann Ende November dennoch 2673,23 Euro Brutto? (3341,54 Euro * 80%) Oder wird da doch auf die 50% Teilzeit angepasst?
Besten Dank
SinnedYam