Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr S-H

Begonnen von Wynchester, 10.07.2023 13:22

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Wynchester

Moin,

ist der ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in SH verpflichtet den Arbeitsausfall, welcher durch Feuerwehreinsätze entsteht finanziell auszugleichen ?

Wynchester

Um es genauer zu erklären, Mitarbeiter darf den Arbeitsplatz zwar verlassen, und wurde auch weiterhin bezahlt, allerdings wurden die Stunden die er nicht gearbeitet hat, der Gemeinde in Rechnung gestellt wo er seinen Einsatz hatte.

FGL

Nach § 30 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Schleswig-Holsteinischen Brandschutzgesetzes sind Arbeitnehmer zur Teilnahme an Einsätzen während der Arbeitszeit "für die Dauer der Teilnahme und für einen angemessenen Zeitraum danach unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen", sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen.

Rene

Der AG kann sich das Geld von der Gemeinde zurückholen.
Für den AN ist es, als ob er gearbeitet hätte. (Hat er ja auch, nur eben nicht für den AG)

Wynchester

Zitat von: Rene in 10.07.2023 14:18
Der AG kann sich das Geld von der Gemeinde zurückholen.
Für den AN ist es, als ob er gearbeitet hätte. (Hat er ja auch, nur eben nicht für den AG)

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?

jumbohoax


FGL

Zitat von: Wynchester in 10.07.2023 14:28
Zitat von: Rene in 10.07.2023 14:18
Der AG kann sich das Geld von der Gemeinde zurückholen.
Für den AN ist es, als ob er gearbeitet hätte. (Hat er ja auch, nur eben nicht für den AG)

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
§ 31 BrSchG, sofern es ein privater AG ist. Öffentliche AG haben keinen Erstattungsanspruch.