Ne bei solchen Straftaten oder anderen Taten steht eben nicht Aussage gegen Aussage. Da gibt es noch mehr Beweise, wie Verletzungen und Gutachten. Deswegen ist dein angebrachtes Beispiel ziemlich seltsam.
Dann nehmen wir mal eine Person die aufgrund von LE missbraucht wurde und die mit Schutz vergewaltigt wurde.
Hier sind weder Verletzungen vorhanden noch irgendwelche anderen Spuren.
Also in der Tat ein passendes Beispiel.
Zeuge ist eine Person, die in einer nicht gegen sie selbst gerichteten Strafsache ihre Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundgeben soll.
Richtig und genau das ist die Betroffene Person, wie zB hier die TE.
Denn sie ist eine Person die eine Aussage über Tatsachen kundtun will und gegen sie selbst läuft keine Strafsache.
Genau das habe ich behauptet.
Mit gerichteten Strafsache ist die Richtung des Staatsanwaltes in Richtung Beschuldigter gemeint und nicht die Person die Opfer einer auf ihn gerichteten Straftat wurde.
Eine geschädigte Person ist Zeuge.
Denn im Strafprozess geht es Staatsanwalt vs Angeklagter und eben nicht um Geschädigte vs Beklagter.
Der Staatsanwalt befragt hier eben den Zeugen und das kann sowohl der Geschädigte sein oder völlig unbeteiligte Zeugen, aber beides Zeugen.
Aber du kannst ja mal beim FAQ des OLGs Braunschwaig lesen.
Zitat:"
Ist der Zeuge in einem Strafverfahren Verletzter oder Geschädigter, ergeben sich für ihn unter Umständen weitergehende Rechte."
https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/z_ablage_alte_knotenpunkte/hinweise_fur_zeugen/rechte-und-pflichten-des-zeugen-vor-gericht-148276.html"
Als Zeuge habe ich ganz andere Rechte als Kläger, Geschädigter, Anzeigeerstatter oder Beschuldigter und müsste auch so belehrt werden. Vielleicht macht es einfacher, wenn Du dir mal die zeugenbelehurng der StPO durchliest.
Stimmt der Kläger hat ganz andere Rechte, der Kläger, eigentlich heißt es Ankläger (Staatsanwalt) hat ganz andere Rechte.
Der Beschuldigte hat auch ganz andere Rechte, denn der darf lügen bis sich die Balken biegen.
Der Zeuge, Geschädigte und Anzeigeerstatter dagegen haben die absolut gleichen Rechte und Pflichten, nur unter bestimmten Vorraussetzungen darf der Geschädigte zusätzlich als Nebenkläger auftreten.
Es ist aber auch müßig darüber zu diskutieren. Das wird dem TE wohl kaum helfen.
Doch das hilft der TE schon, denn wenn hier behauptet wird, sie braucht einen Zeugen um ihre Rechte wahr zu nehmen ist das eben falsch und das nützt ihr tatsächlich nicht.
Denn sie ist Zeuge.
So und jetzt klinke ich mich hier aus ...