Autor Thema: [MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor  (Read 31883 times)

meckelbörger

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"Ja, vor allem, da hier ja vom dbb-mv der Eindruck erweckt wird, dass z.B.  mit einer 1%-igen Erhöhung der Besoldung von Ledigen eine verfassungsmäßige Alimentation erreicht sei."

Es wird ja nur von einer 1-3%- igen Erhöhung der ersten und weiteren Erfahrungsstufen gesprochen, nicht von einer Erhöhung der Besoldung. Was diese Homöopathie an der Sache ändern soll, wissen wohl nur die Eingeweihten.
« Last Edit: 20.09.2023 10:55 von meckelbörger »

meckelbörger

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"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."

Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?

Soweit ich weiß, rührt sich in Sachen Widersprüchen bislang gar nichts (Eingangsbestätigung und das wars dann auch). Dies wird man aber nicht ewig auf die lange Bank schieben können. Ich kann mir gut vorstellen das im nächsten Besoldungsgesetz Nachzahlungstabellen für Vorjahre zu finden sind, diese  jedoch nur für offene Widersprüche zur Anwendung kommen. Ähnlich entledigen sich andere BL ja auch dieser Zahlungen.

racketsn

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"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."

Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?

Soweit ich weiß, rührt sich in Sachen Widersprüchen bislang gar nichts (Eingangsbestätigung und das wars dann auch). Dies wird man aber nicht ewig auf die lange Bank schieben können. Ich kann mir gut vorstellen das im nächsten Besoldungsgesetz Nachzahlungstabellen für Vorjahre zu finden sind, diese  jedoch nur für offene Widersprüche zur Anwendung kommen. Ähnlich entledigen sich andere BL ja auch dieser Zahlungen.

Danke für die Information. ;)

Admin

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Der Rechner zum aktuellen Gesetzentwurf ist nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/mv/

ebenso die Vergleichsrechnung (inkl. Jahressonderzahlung) zur derzeit gültigen Tabelle:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/mv/a/2023b/a/vergleich.beamte-mv-2023.m.html

meckelbörger

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Hallo und vielen Dank für die schnelle Aktualisierung. Die Kinderzuschläge werden allerdings in alter Höhe angezeigt.

RedDearTiger

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Gibt es hier schon neue Erkenntnisse?
Bis zum 26.10. sollte ja die Prüfung durch die Gewerkschaften erfolgen.

SH4MP

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Gibt es hier schon neue Erkenntnisse?
Bis zum 26.10. sollte ja die Prüfung durch die Gewerkschaften erfolgen.

Dieses Jahr wird da nichts mehr passieren, so hört man aus Kreisen des Landesamtes für Finanzen. Wird vermutlich im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses mitentschlossen. Ich gehe da so von Februar/März 2024 aus. Ärgerlich in der Hinsicht natürlich, dass die rückwirkenden Nachzahlungen überjährig versteuert werden.

RedDearTiger

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Hmm, schade.
Hatte gehofft, dass die Gewerkschaften zumindest relativ schnell feststellen/zum Ausdruck bringen, dass eine Erhöhung von 1% nicht zu einer amtsangemessenen Alimentierung führt.

Zumal MV im Ländervergleich mit ganz hinten dabei ist.

Robbe

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hier die Stellungnahme des DGB

https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/459C0AC631084B03C1258A540033132F/$file/2023%2010%2026%20Stellungnahme%20des%20DGB%20zum%20Besoldungsstrukturgesetz%20Mecklenburg-Vorpommern.pdf?open

Der Betrag für 3. und weitere Kinder beträgt laut Gesetzentwurf übrigens jeweils 715,00 EUR.

EinMecklenburger

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Der Stellungsnahme Kern ist also: "Muss das BVerfG gucken obs geht"

RedDearTiger

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Ja, ein extrem handzahmes Statement.
Man ist sich bewusst, dass das Land MV ohne Urteile des BVerfG sich kaum von alleine bewegen wird. Sparen auf Kosten der Beamten. Schade. So sieht Wertschätzung aus...

Mitleser

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Zitat
Dieses Jahr wird da nichts mehr passieren, so hört man aus Kreisen des Landesamtes für Finanzen. Wird vermutlich im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses mitentschlossen. Ich gehe da so von Februar/März 2024 aus. Ärgerlich in der Hinsicht natürlich, dass die rückwirkenden Nachzahlungen überjährig versteuert werden.

Ich gehe davon aus, dass das im November durch den Landtag geht und mit dem Dezember ausgezahlt wird...es wurde doch im Vorfeld bereits alles besprochen, der Entwurf ist fertig. Andererseits riskiert man die Bearbeitung von mehreren tausend Widersprüchen gegen die jetzige Alimentation....macht also wenig Sinn.

SH4MP

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Zitat
Dieses Jahr wird da nichts mehr passieren, so hört man aus Kreisen des Landesamtes für Finanzen. Wird vermutlich im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses mitentschlossen. Ich gehe da so von Februar/März 2024 aus. Ärgerlich in der Hinsicht natürlich, dass die rückwirkenden Nachzahlungen überjährig versteuert werden.

Ich gehe davon aus, dass das im November durch den Landtag geht und mit dem Dezember ausgezahlt wird...es wurde doch im Vorfeld bereits alles besprochen, der Entwurf ist fertig. Andererseits riskiert man die Bearbeitung von mehreren tausend Widersprüchen gegen die jetzige Alimentation....macht also wenig Sinn.

So einfach ist das leider nicht. Allein technisch wird das nicht klappen. Mitte November ist im Landesamt für Finanzen bereits Zahlungsstopp. Das bedeutet, dass dort alles für die Dezemberbezüge feststehen muss. Des Weiteren bezweifle ich das sowohl die erste, zweite und dritte Lesung alle im November stattfinden werden. Davor kommt es bestimmt noch in den Ausschuss, etc. Man darf also sehr sicher davon ausgehen, dass dieses Jahr nichts mehr passiert.

RedDearTiger

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Inwiefern der eine Prozent die Widersprüche verhindert, wäre zu hinterfragen. Bei 30-40 Euro steigt das Bürgergeld zum Jahreswechsel ja mehr wie das.

Mitleser

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die Zahlungen werden doch jedochmal vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen veranlasst...bei mir sind die Erhöhungen laut Gesetzetwurf, verh., 2 Kinder, 2300€ Brutto Nachzahlung für 2023...natürlich muss ich dann Widerspruch einlegen, wenn der Gestzgeber das schon vorschlägt