Autor Thema: Anrechnung Beschäftigtenzeiten  (Read 3009 times)

Kubus

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Anrechnung Beschäftigtenzeiten
« am: 05.10.2023 14:08 »
Hallo zusammen,

ich war früher im TVÖD-VKA Bereich beschäftigt, bin dann in die PW und jetzt liegt mir ein Angebot vor, das dem TVÖD Bund unterliegt. Hier gibt es jetzt noch Probleme zwecks der Stufe, was sich jetzt wohl in "Klärung" befindet:
Ich war vorher im VKA eingruppiert in E11-S3 (dort war ich drei Jahre - ohne Wechsel wäre ich in die 4 gekommen, die 3 Jahre habe ich dort also "voll". Wichtig zu wissen: Die Stelle war nach E12 bewertet, mir wurde allerdings nur E11 bezahlt, weil die E12 angeblich nur nach drei Jahren Berufserfahrung NACH absolvierung des Studiums zählen würde). Dann zwei Jahre PW und ab 2024 würde ich gerne in E12-S4 starten (die 3 Jahre in der "3" wären dann ja voll).
Errechnet wurde mir jetzt E12-S3 - das wäre für mich keine Option.

Wäre eine Einstufung in die "4" möglich? Zusätzlich wird mir eine Fachkräftezulage iHv 800€p.m. gezahlt.

Organisator

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Antw:Anrechnung Beschäftigtenzeiten
« Antwort #1 am: 05.10.2023 16:17 »
Wenn du entsprechend lange Beschäftigungsverhältnisse hattest, können diese als förderlich anerkannt werden. Also ginge auch Stufe 5 oder 6. Musst du nur vorher verhandeln.

Kubus

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Antw:Anrechnung Beschäftigtenzeiten
« Antwort #2 am: 06.10.2023 12:11 »
die habe ich ja - wäre ich beim ersten TVÖD AG geblieben, wäre ich jetzt mitten in Stufe 4.

Dann warte ich mal gespannt auf die Antwort :) Ansonsten lass ichs halt sein.