Du möchtest von einem Tarifregime (TVÖD-Bund in ein anderes (TV-H) wechseln. Dem einen Tarifvertrag ist die Bezahlung im anderen TV erstmal egal.
Bei einschlägiger Berufserfahrung gibt es bis Stufe 3, ohne eBE gibt es nur den Anspruch auf Stufe 1, alles darüber ist verhandelbar (vor Vertragsabschluss!).
Sofern die Tätigkeit in EG 8 eingruppiert, ist es EG 8, dein voheriges Gehalt ist unbeachtlich.