Man wird zwar nicht in E8 eingruppiert, kann aber ohne AL1 die Zulage nach E8 bekommen. Finanziell macht es also keinen Unterschied, ob man eine Verwaltungsausbildung hat oder nicht. Hier wird man nur zu einem Basislehrgang verpflichtet, wenn man eine kaufmännische Ausbildung hat. Anders würde man auch gar kein Personal mehr im mittl. Dienst bekommen, 90% sind Quereinsteiger mit kaufm. Ausbildung.