Zulagen/Zuschläge Forensische Psychiatrie/Maßregelvollzug

Begonnen von IBaIRa, 17.12.2023 14:03

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IBaIRa

Guten Tag,

derzeit frage ich mich ob es in der forensischen Psychiatrie im Maßregelvollzug generelle oder vom Arbeitgeber abhängige Zulagen (Erschwerniszulagen o.ä.) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt. Es handelt sich um eine Stellenbesetzung in NRW als Psychologe in Entgeltgruppe 13 nach TVöD-VKA.

Muss eine Zulage im Vertrag gesondert verhandelt werden? Diese wird in meinem Vorabvertrag jedenfalls nicht erwähnt.

Über einen Hinweis freue ich mich sehr!

TVOEDAnwender

Für Angestelltentätigkeiten gibt es keine Erschwerniszuschläge in NRW, siehe TVöD-NRW:

Zitat
"§ 5 Erschwerniszuschläge
(zu § 19 Abs. 5 TVöD-AT i.V.m. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA)
(1) Die Regelungen der Absätze 2 bis 7 gelten für Beschäftigte i.S.d. § 38 Abs. 5
Satz 2 TVöD–AT (das sind die ehem. "Arbeiter").
"

Ansonsten fällt mir auch keine Zulage ein, die dir zustehen würde. Die Pflegezulagen (dynamische und statische) wird nur an Beschäftigte in der P-Tabelle ausgezahlt.