Hallo zusammen,
wenn Überstunden ausgezahlt werden sollen - und eine Stufenvorweggewährung vorliegt (gem §16 (5)) - wird dann die Auszahlung gem. der eigentlichen Stufe ausgezahlt oder gem. der vorweggewährten Stufe?
Bspw. Stufe 2 -> Vorweggewährung Stufe 4.
Wird dann als Grundlage der Berechnung die Stufe 2 oder die Stufe 4 genutzt?
VG