Der AG bleibt ja der Bund, deshalb erfolgt eine fiktive "Höhergruppierung", im TVöD stufengleich, aber ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit in Stufe 3.
Ob die Zulage angerechnet wird, wage ich zu bezweifeln, da du zwar in die EG 13 "höhergruppiert" wirst, allerdings andere Tätigkeiten übernimmst.