neue Tarifrunde

Begonnen von KeuleMS, 23.01.2024 14:02

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cyrix42

Zitat von: Aleksandra in 05.08.2024 13:03
nein. Inflationsausgleich als automatische Untergrenze der Erhöhung.
Darauf aufbauend dann Tarifverhandlungen in denen es um die Reallohnsteigerung geht.

Du scheinst noch nie eine eigene Gehaltsverhandlung durchgeführt zu haben. Erstaunlich mit welchem Selbstbewusstsein du ohne irgendein Argument meinst, mehr Gehalt erhalten zu müssen...

BVerfGBeliever

Die "Sicherung der Kaufkraft" sollte auch aus meiner Sicht in der Regel die Untergrenze darstellen. Klar kann diese auch mal kurzfristig gerissen werden, aber die genannte Lücke von 11,XX% Lohnsteigerung zu 20,XX% Preissteigerung beinhaltet einen Nachholbedarf.

Darüber hinaus sollte eine "angemessene Teilhabe der Beschäftigten am Zuwachs der Wirtschaftsleistung" erreicht werden (ich habe mal kurz den zugehörigen Gewerkschafts-Sprech gegoogelt :) ).

Konkret: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2009 bei 2,446 Billionen €, im Jahr 2023 hingegen bei 4,122 Billionen €.

Flapsig gesprochen ist das "Einkommen" von Deutschland also seit 2009 um rund 69% gestiegen (als Kontrast zu deiner genannten Preissteigerung in Höhe von 37%)..

BAT

Und die Immoblienpreise sind von einem Indexwert von 95 in 2009 auf 190 in 2023 gestiegen.

Man wird nicht durch Arbeit arm, sondern durch Mieten. Hier muss der Staat gegensteuern.

cyrix42

Nun, natürlich haben wir einen Sozialstaat. Aber sozialstaatliche Aufgaben und Ausgaben sind an anderer Stelle im Bundes- und den Landeshaushalten zu verorten. Dort muss man sichern, dass allen zumindest das Existenzminimum bleibt, wofür u.a. die Entwicklung der Verbraucherpreise usw. relevant ist.

Hier geht es aber um die Bezahlung der Angestellten (und auch nicht um die Beamtenbesoldung, welche ganz anderen rechtlichen Bedingungen unterliegt). Und hier gelten einfach die normalen Bedingungen, dass die eine Seite möglichst viel Geld haben und die andere möglichst wenig ausgeben will. Niemand hat hier von vorn herein irgendwelche Vorrechte, die gar nichts zur Verhandlung stünden. Niemand kann meinen, die Verhandlungen würden erst ab einer gewissen Mindest- oder Maximalhöhe losgehen. Beide Seiten müssen sich einfach nur einigen.

Für das Individuum, welches eben nicht auf die Verhandlungen der Tarifpartner zählen will, gilt, dass es das gleiche machen kann wie in der Privatwirtschaft: Man suche sich einen anderen AG, der mehr zahlt; und dann kann man mit dem derzeitigen in Nachverhandlung gehen. Entweder der zahlt dann mehr, oder man geht.

Aber hier so zu tun, als ob jegliche Verhandlung unter irgendwelchen beliebigen und ohne sinnvolles Argument in den Raum gestellten "Untergrenzen" nicht wahrhaben zu wollen, zeugt von wenig Verständnis. Natürlich können die Arbeitgeber eine Nullrunde fordern. Warum auch nicht? Dann müssen die AN-Vertetungen eben sinnvolle Argumente (z.B. fehlende Stellenbesetzungen beim aktuellen Gehalt) anbringen, die für eine Gehaltssteigerung sprechen. Und dann müssen sich die AG überlegen, ob sie entsprechend mehr zahlen, oder Aufgaben zusammenstreichen, wenn sie nicht genügend Personal für das Geld, was sie anbieten bekommen...

KlammeKassen

Zitat von: BVerfGBeliever in 05.08.2024 14:00

Darüber hinaus sollte eine "angemessene Teilhabe der Beschäftigten am Zuwachs der Wirtschaftsleistung" erreicht werden (ich habe mal kurz den zugehörigen Gewerkschafts-Sprech gegoogelt :) ).

Oh nice, dann kan verdi ja eine Entgelt"erhöhung" von MINUS 0,1 % fordern, wenn das der Maßstab sein soll.
(so ist die BIP Entwicklung gerade)

MoinMoin

Zitat von: BAT in 05.08.2024 14:04
Und die Immoblienpreise sind von einem Indexwert von 95 in 2009 auf 190 in 2023 gestiegen.

Man wird nicht durch Arbeit arm, sondern durch Mieten. Hier muss der Staat gegensteuern.
Und jeder hätte bis vor 2 Jahren locker der Miete entfliehen können, da die Ausgaben für die Beschaffung eines Eigenheims, die 30 Jahre davor gleich hoch waren.
Was hätte der Staat da machen sollen?

Meierheim

Zitat von: KlammeKassen in 05.08.2024 14:23
Zitat von: BVerfGBeliever in 05.08.2024 14:00

Darüber hinaus sollte eine "angemessene Teilhabe der Beschäftigten am Zuwachs der Wirtschaftsleistung" erreicht werden (ich habe mal kurz den zugehörigen Gewerkschafts-Sprech gegoogelt :) ).

Oh nice, dann kan verdi ja eine Entgelt"erhöhung" von MINUS 0,1 % fordern, wenn das der Maßstab sein soll.
(so ist die BIP Entwicklung gerade)
Da gibt es aber noch gehörigen Nachholbedarf: Wirtschaftsleistung 2021: + 2,9% TVöD +1,4%, 2022: + 1,9% TVöD + 1,8%, 2023 + 2,9% TVöD: 0%.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 05.08.2024 14:52

Und jeder hätte bis vor 2 Jahren locker der Miete entfliehen können, da die Ausgaben für die Beschaffung eines Eigenheims, die 30 Jahre davor gleich hoch waren.
Was hätte der Staat da machen sollen?

Was wir hier doch x-mal besprochen haben. Runter oder weg mit der Grunderwerbssteuer. Und vor allem: die Mieterrechte stark herunterfahren. Natürlich ist es einfacher hier im Land zu Mieten, da die Rechte nahe am Eigentumsrecht sind. Das macht den auch im Kopf was aus.

MoinMoin

Zitat von: Meierheim in 05.08.2024 14:53
Zitat von: KlammeKassen in 05.08.2024 14:23
Zitat von: BVerfGBeliever in 05.08.2024 14:00

Darüber hinaus sollte eine "angemessene Teilhabe der Beschäftigten am Zuwachs der Wirtschaftsleistung" erreicht werden (ich habe mal kurz den zugehörigen Gewerkschafts-Sprech gegoogelt :) ).

Oh nice, dann kan verdi ja eine Entgelt"erhöhung" von MINUS 0,1 % fordern, wenn das der Maßstab sein soll.
(so ist die BIP Entwicklung gerade)
Da gibt es aber noch gehörigen Nachholbedarf: Wirtschaftsleistung 2021: + 2,9% TVöD +1,4%, 2022: + 1,9% TVöD + 1,8%, 2023 + 2,9% TVöD: 0%.
Ja, dass wäre (anders als die Inflation) ein angemessener Vergleichsindex, da der Staat eben diese Wirtschaftsleistung mit "verwaltet".

KlammeKassen

Zitat von: Meierheim in 05.08.2024 14:53
Zitat von: KlammeKassen in 05.08.2024 14:23
Zitat von: BVerfGBeliever in 05.08.2024 14:00

Darüber hinaus sollte eine "angemessene Teilhabe der Beschäftigten am Zuwachs der Wirtschaftsleistung" erreicht werden (ich habe mal kurz den zugehörigen Gewerkschafts-Sprech gegoogelt :) ).

Oh nice, dann kan verdi ja eine Entgelt"erhöhung" von MINUS 0,1 % fordern, wenn das der Maßstab sein soll.
(so ist die BIP Entwicklung gerade)
Da gibt es aber noch gehörigen Nachholbedarf: Wirtschaftsleistung 2021: + 2,9% TVöD +1,4%, 2022: + 1,9% TVöD + 1,8%, 2023 + 2,9% TVöD: 0%.

Ja, da hast du Recht; hatte ich hier aber auch diverse Male angesprochen, dass es noch Nachholbedarf gibt beim Vergleich 2019 mit 2024

blanket

2,5 % sollten als Ergebnis für 2025 schon rauskommen.
Das wäre für beide Parteien (AG u. AN) eine vernünftiges Ergebnis.


BitSchubser

Um mal meine Tipps in den Ring zu werfen.

Ich denke Laufzeit wird 24 Monate.

Variante 1, nur Erhöhung der Tabelle:
- 01.07.2025: +3,5% (oder mindestens 125€)
- 01.03.2026 + 2,5-3%

Variante 2, mit Einmalzahlung:
- Einmalzahlung 1500€  zum 01.05.2025
- 01.07.2025: +2,5%
- 01.03.2026 + 2-2,5%

Variante 3: Mit AZ-Verkürzung
- 01.07.2025: +2,5%
- 01.01.2026: -0,5h AZ
- 01.03.2026 + 1-1,5%
- 01.01.2027: -0,5h AZ

BitSchubser

Zitat von: Aleksandra in 05.08.2024 13:03
nein. Inflationsausgleich als automatische Untergrenze der Erhöhung. Darauf aufbauend dann Tarifverhandlungen in denen es um die Reallohnsteigerung geht.

Warum sollte es eine Reallohnsteigerung geben?
Zugegeben in der aktuellen Situation müssten die EGs für Ingeniere und FKs ertsmal wieder richtig angehoben werden. Wenn die Tabelle dann aber (theoretisch) wieder geradegezogen wurde, dann sollte es eigentlich nur Anpassungen zum Erhalt des Reallohns geben.
Warum sollte jemand mehr Wert verdienen wenn er die gleiche Tätigkeit macht? Mehr Geld im Sinne von mehr Wert sollte es nur bei zusätzlichen Aufgaben, mehr Verantwortung, ... geben. Eine Tarifanpassung sollte dann nur eine Anpassung der Zahlen an das aktuelle Lohnniveau sein.
   

KlammeKassen

Zitat von: BitSchubser in 05.08.2024 21:12
Um mal meine Tipps in den Ring zu werfen.

Ich denke Laufzeit wird 24 Monate.

Variante 1, nur Erhöhung der Tabelle:
- 01.07.2025: +3,5% (oder mindestens 125€)
- 01.03.2026 + 2,5-3%

Variante 2, mit Einmalzahlung:
- Einmalzahlung 1500€  zum 01.05.2025
- 01.07.2025: +2,5%
- 01.03.2026 + 2-2,5%

Variante 3: Mit AZ-Verkürzung
- 01.07.2025: +2,5%
- 01.01.2026: -0,5h AZ
- 01.03.2026 + 1-1,5%
- 01.01.2027: -0,5h AZ

Die Einmalzahlung wäre dann dieses Mal aber SV- und steuerpflichtig! Oder meinst du die Regierung lässt sich noch schnell etwas einfallen wie die Inflationsprämie und die Coronaprämie?
Könnte ich mir aber generell auch vorstellen, damit die TVÖD-Angestellten wieder billig kurzfristig abgespeist werden können, da sich kein nachhaltiger Effekt in der Tabelle ergibt.... und die AG-Anteile zur SV entfallen.

BitSchubser

#2099
Zitat von: KlammeKassen in 05.08.2024 21:36

Die Einmalzahlung wäre dann dieses Mal aber SV- und steuerpflichtig! Oder meinst du die Regierung lässt sich noch schnell etwas einfallen wie die Inflationsprämie und die Coronaprämie?


Ich denke die Einmalzahlung wird, sollte sie kommen, regulär mit Abzügen.
Wenn dann müsste es ja die Bundesregierung beschließen, und für die wiederum ist es ja mit Abzügen günstiger. Einkommenssteuer geht ja zum Teil an die.