Autor Thema: Verbeamtung  (Read 5583 times)

DirkG

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Verbeamtung
« am: 06.02.2024 13:21 »
Ich bin seit etwa 15 Jahren in der privatwirtschaft, außerhalb des ÖD. Ich habe nun eine Stellenanzeige gelesen, dass auch eine Einstellung in das Beamtenverhältnis möglich wäre. Die Stelle ist ausgeschrieben mit TV-H 15. Ich bin Uni-Absolvent. Kann ich verbeamtet werden ohne Vorbereitungsdienst? Vielen Dank für die Infos schonmal.

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #1 am: 06.02.2024 14:14 »
Ja, natürlich das geht. Grundsätzlich nach 2,5 Jahren und im Eingangsamt.

DirkG

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #2 am: 06.02.2024 14:25 »
Vielen Dank für die Antwort. Was bedeutet nach 2,5, Jahren? Also nicht sofort bei der Einstellung?

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #3 am: 06.02.2024 14:40 »
Vielen Dank für die Antwort. Was bedeutet nach 2,5, Jahren? Also nicht sofort bei der Einstellung?

Erst wenn du die Laufbahnbefähigung erlangt hast, was typischerweise 2,5 Jahre vergleichbare Tätigkeiten eines Beamten erfordert. Schaust du mal in das hessische Beamtengesetz bzw. die dazugehörige Laufbahnverordnung.

DirkG

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #4 am: 06.02.2024 14:46 »
Danke für die Rückmeldung.
Hatte ich gelesen. Mir geht es darum, ob ich die Erfahrungen nur im Öffentlichen Dienst gesammelt haben muss - also diese 2,5 Jahre oder gelten die 2,5 Jahre auch für die Privatwirtschaft.

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #5 am: 06.02.2024 14:48 »
das kommt auf die Tätigkeiten in der Privatwirtschaft an. Wenn dies Tätigkeiten sind, die zu deiner Verbeamtung passen, dann ja. Da kann im Zweifel aber nur dein Arbeitgeber feststellen.

Selbst wenn, wäre eine sofortige Verbeamtung ungewöhnlich; minimum 1 Jahr wäre nach meiner Erfahrung abzuwarten.

DirkG

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #6 am: 06.02.2024 15:16 »
Super, vielen Dank für die schnellen Reückmeldungen und die wertvollen Informationen.

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #7 am: 06.02.2024 15:19 »
Super, vielen Dank für die schnellen Reückmeldungen und die wertvollen Informationen.

Gerne. Ergänzend noch die Info, dass die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, also hier wahrscheinlich A13 erfolgen würde.

Gewerbler

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #8 am: 07.02.2024 07:51 »
Gerne. Ergänzend noch die Info, dass die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, also hier wahrscheinlich A13 erfolgen würde.

Ich kenne jetzt das Hessische Beamten- bzw. Besoldungsgesetz nicht, aber prinzipiell ist es auch möglich (zumindest in BW), im 1. oder 2. Beförderungsamt eingestellt zu werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie realistisch das angewendet wird, hängt vermutlich aber u.a. davon ab, wie dringend das Interesse an genau dem Bewerber bzw. der Bewerberin ist  :)

DirkG

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #9 am: 19.02.2024 13:50 »
Herzlichen Dank. Wie stelle ich eigentlich einen Antrag auf Verbeamtung. Formlos? "Ich stelle einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhälltnis?"

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #10 am: 19.02.2024 13:56 »
Das musst du deinen potentiellen Dienstherren fragen. Hat sowieso Sinn sich vorher mit ihm abzustimmen um dann das Verfahren geschildert zu bekommen. Und ob überhaupt eine Verbeamtung möglich ist.

DirkG

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #11 am: 19.02.2024 13:59 »
OK Danke